Google setzt das Recht auf Vergessenwerden in der EU durch

Dank der stetig wachsenden Social-Media-Kanäle wird das Internet täglich mit personenbezogenen Daten und Links geflutet. Um diese Daten nicht unbegrenzt verfügbar zu machen, haben Nutzer das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Auf Empfehlung der europäischen Datenschützer hat Google jetzt laut Heise Online beschlossen, dieses Recht in der EU mit Hilfe des umstrittenen Geoblockings verstärkt durchzusetzen. Einschränkung der Suchergebnisse für europäische Nutzer Aus Datenschutzgründen kann Google für Benutzer der deutschen Domain google.de vereinzelt Suchergebnisse ausblenden. Bislang war es durch ein simples Wechseln auf google.com möglich, diese versteckten Suchergebnisse auch in Deutschland abzurufen. Diese Lücke soll nun gestopft werden. Schon seit Längerem registriert Google die IP-Adressen sämtlicher Suchanfragen. Nun sollen selbst für europäische Nutzer von google.com die Ergebnisse eingeschränkt werden, sofern ihre IP-Adresse in der EU liegt. Durch Nutzen eines VPN-Netzwerks lässt sich diese Einschränkung zwar weiterhin umgehen, ein Großteil der Suchenden wird allerdings mit den nationalen Suchergebnissen Vorlieb nehmen müssen. Google reagiert auf Verwarnungen von Datenschützern Mit diesem jüngsten Schachzug reagiert das kalifornische Unternehmen auf die Verwarnungen und Appelle der europäischen Datenschutzbeauftragten. Diese forderten den Konzern bereits im November 2014 und Juni 2015 auf, das Recht auf Vergessenwerden weltweit umzusetzen und personenbezogene Links aus ihrem Index zu löschen. Zunächst lehnte Google das Gesuch der Datenschützer ab. In einer Stellungnahme bezeichnete der Konzern die Entwicklung als „beunruhigend“ und äußerte, dass kein Staat das Recht dazu habe, die Zugriffsrechte internationaler Nutzer einzugrenzen. Personenbezogene Links werden entfernt Trotz des anfänglichen Protests ist Google dabei, personenbezogene Links und sensible Daten aus dem Suchindex zu entfernen. Laut Googles Transparenzbericht sind seit Ende Mai 2014 368.038 Löschersuchen eingegangen, die sich auf ca. 1,4 Millionen Seiten beziehen. Nach einer Prüfung wurden 42,5 Prozent der Anfragen erfüllt und die betroffenen Daten entfernt. Die meisten betroffenen Inhalte stammen aus dem sozialen Netzwerk Facebook. Der Beitrag Google setzt das Recht auf Vergessenwerden in der EU durch erschien zuerst auf aspector.

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