Warum die Bundesregierung eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform verspricht
Warum die Bundesregierung eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform verspricht
zum Artikel gehenDie Reform der Grundsteuer hat bei vielen Immobilienbesitzern für Unmut gesorgt.Die Zusammenstellung der Unterlagen ist häufig langwierig, die erhaltenen Bescheide sind schwer nachvollziehbar. Die ersten Verbände gaben bereits vor einigen Monaten bekannt,
Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben.
zum Artikel gehenDie Grundsteuer gehört zu den ältesten direkten Steuern und wurde ursprünglich als kirchlicher und grundherrlicher Grundzehnt und Grundzins eingetrieben. Nun steht eine Herkulesaufgabe an: die Grundsteuerreform. Für die ab 2025 neu zu berechnende Grundst
zum Artikel gehenDer Bundesrat hat in 2019 der Grundsteuerreform zugestimmt. Damit steht für ca. 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten in ganz Deutschland eine Neubewertung der Einheitswerte bevor. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen
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