Halter des Ponys haftet…

Halter des Ponys haftet… Ponyreiten ist bei vielen Kindern beliebt. Selbständige Ausritte bergen aber auch immer Gefahren. Ein solcher Fall wurde vor dem 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg verhandelt. Eine Mutter hatte für ihre fünfjährige Tochter auf einem Ponyhof in der Nähe von Oldenburg für einen Ausritt ein Pony gemietet. Das Mädchen stieg auf, die Mutter führte das Tier in ein nahegelegenes Waldstück. Zwei andere Kinder ritten mit ihren Pferden voraus. Als die beiden Kinder schneller weiterritten, riss sich das Pony los und stürmte hinterher. Das Mädchen fiel herab und verletzte sich. Sie erlitt innere Verletzungen und musste im Krankenhaus einmal reanimiert werden. Mit ihrer Klage verlangte sie von dem Betreiber des Ponyhofs Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Der Betreiber des Ponyhofs lehnte dies ab. Die Mutter des Mädchens habe die Verantwortung für das Tier übernommen, als sie es vom Hof geführt habe. Ihn selbst treffe keine Schuld. Das Landgericht Oldenburg hatte dem Mädchen und seiner Mutter Recht gegeben und auf ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro erkannt. Der Betreiber des Ponyhofs hafte für die sogenannte Tiergefahr, die sich durch den Unfall verwirklicht habe. Der Beklagte legte Berufung ein. Er meinte, die Mutter treffe wenigstens ein hälftiges Mitverschulden, das sich das Mädchen anrechnen lassen müsse. Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Senat wies darauf hin, dass der Halter eines Tieres grundsätzlich für den Schaden haftet, den das Tier verursacht, § 833 BGB. Nach § 834 BGB hafte aber auch derjenige, der die Aufsicht über ein Tier vertraglich übernommen habe – wie hier die Mutter des Kindes. Dies gelte jedoch nicht, wenn sich der sogenannte „Tieraufseher“ entlasten könne. Dies sei hier der Fall: Die Mutter habe zwar die Aufsichtspflicht über das Pony übernommen, als sie es vom Hof in das Waldstück geführt habe. Ihr habe auch die latente Gefahr klar sein müssen, die von dem Tier ausging. Sie habe aber beweisen können, dass ihr kein Mitverschulden anzulasten sei. Denn sie habe das Tier nach ihren Möglichkeiten beaufsichtigt. Sie habe davon ausgehen dürfen, dass ein Pony, das zum Ausreiten vermietet werde, eine gewisse Routine bei Ausritten habe und im Gelände nicht nervös werde oder besonders gesichert werden müsse, zumal ihr das Tier auch nur mit einem einfachen Führstrick übergeben worden sei. Die Mutter habe keine Möglichkeit gehabt, das Tier zu stoppen oder ihre Tochter rechtzeitig vom Sattel zu heben. Sie treffe daher kein Mitverschulden, so dass der Betreiber des Ponyhofes für den Unfall voll hafte. Das vom Landgericht ausgeurteilte Schmerzensgeld von 10.000 Euro sei der Höhe nach angemessen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.11.2020, Az. 8 U 7/20. Nr. 22/2021Bettina von Teichman und LogischenOberlandesgericht OldenburgPressestelleRichard-Wagner-Platz 126135 Oldenburg https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/unfall-beim-ausritt-mit-dem-pony-201789.html Der Beitrag Halter des Ponys haftet… erschien zuerst auf Kreft, Wehage, Schwackenberg & Freericks.

zum Artikel gehen

Mit Bootsversicherung entspannt ins Freizeitvergnügen

Auch auf dem Wasser gilt: Wer andere schädigt, haftet dafür in voller Höhe persönlich. Für Freizeitkapitäne kann das im Ernstfall enorm teuer werden. Mit der richtigen Bootsversicherung lässt sich die Zeit auf dem Wasser sorgenfrei genießen. Wichtig zu wi

zum Artikel gehen

Wem gehört der Porsche im Falle der Scheidung?

Der Fall: Die Ehe von F und M bestand fast 20 Jahre und wurde geschieden. Während der Ehe kaufte M ein Cabrio der Marke Porsche. In die Fahrzeugpapiere wurde der M als Halter eingetragen, auch die Versicherung lief auf seinen Namen. Zur Finanzierung nah

zum Artikel gehen

Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall – und der Gegner zahlt für Sie die Kosten!

Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall – und der Gegner zahlt für Sie die Kosten! Es kann nicht oft genug davor gewarnt werden, die eigenen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall ohne anwaltliche Unterstützung geltend zu machen. Insbesondere deshalb, da bei ein

zum Artikel gehen

Was bedeutet Rücklagen- und Vermögensschutz eigentlich?

Als Experte für Rücklagen- und Vermögensschutz beschäftige ich mich seit Jahren mit wirtschaftspolitischen Zusammenhängen.Dies ist vor allem für Krisensituationen existenziell wichtig, um Mandanten das notwendige Fachwissen zur Verfügung stellen zu können

zum Artikel gehen

Voller Erfolg beim 2. Anti-Giftköder-Training mit Birgit Rook

Damit hat die CDU, Bad Bramstedt, wirklich nicht gerechnet. Die Resonanz auf das erste von der CDU gesponserte Giftködertraining mit 10 Teilnehmern war so groß, dass viele Hundehalter bei der CDU fragten, ob man dieses Training nicht wiederholen könne. Di

zum Artikel gehen