Wem gehört der Porsche im Falle der Scheidung?

Der Fall: Die Ehe von F und M bestand fast 20 Jahre und wurde geschieden. Während der Ehe kaufte M ein Cabrio der Marke Porsche. In die Fahrzeugpapiere wurde der M als Halter eingetragen, auch die Versicherung lief auf seinen Namen. Zur Finanzierung nahmen M und F gemeinsamen einen Kredit über 50.000 Euro auf. Nach der Trennung zog F aus der gemeinsamen Eigentumswohnung aus und benutzte den Porsche weiter. Später holte F noch die Fahrzeugpapiere aus dem Safe der Wohung. Sie verkaufte den Porsche später für 30.000 Euro. M forderte die F zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro auf. Er behauptet, die F habe sein Eigentum verletzt. Die F behauptet, der M habe ihr das Auto gekauft, er sei lediglich aus steuerlichen Gründen im Fahrzeugbrief eingetragen. Hat M gegen F einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro? Dem M könnte gegen die F ein Ansruch auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB zustehen. Dann müsste M Eigentümer oder Miteigentümer des Porsche gewesen sein. Fraglich ist, wer Eigentümer des Porsche ist. Da F den Porsche im Besitz hat, könnte die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB greifen. Danach wird zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Jedoch könnte hier § 1568 b Abs. 2 BGB den § 1006 BGB als die speziellere Norm verdrängen. Danach gelten Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft werden, als gemeinsames Eigentum der Ehegatten. Bei dem Porsche handelt es sich um Hausrat, da er für die gemeinsame Lebensführung bestimmt war und nicht nur einem Ehegatten zum persönlichen Gebrauch diente. Allein der Umstand, dass ein Ehegatte den Haushaltsgegenstand gekauft hat, reicht für die Widerlegung der Vermutung nicht aus. Bei der Ehe erwirbt der Ehegatte einen Haushaltsgegenstand grundsätzlich mit der stillschweigenden Vermutung gemeinsames Eigentum zu begründen. Wenn beide Ehegatten den Gegenstand während des Zusammenlebens gemeinsam benutzen, so besteht Miteigentum. Folglich hatte M Miteigentum an dem Porsche. Dieses Miteigentum wurde durch den Verkauf des Porsche verletzt. Rechtsfolge ist Schadensersatz in Höhe des hälftigen Wertes des Porsches Die F muss dem M Ersatz wegen der Miteigentumsverletzung leisten. Es ist Wertersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten. Der Porsche war zum Zeitpunkt des Verkaufs 30.000 Euro wert. Dementsprechend hat F dem M Ersatz in Höhe von 15.000 Euro zu leisten.

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Porsche Taycan Turbo S on the Track

Matthias und Axel durften den Taycan in Hockenheim so richtig schön hart ran nehmen, inklusive schön viel Angstpippi in den Augen. Ganz nach dem Motto Fährste quer, siehste mehr haben wir uns dieses mal den Porsche Taycan vorgenommen. Der neue E

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Audi e-Tron GT Elektrosportwagen mit Porsche Taycan-Technik

Audi plant für 2020 einen Elektro-Sportwagen mit der Technik des Porsche Taycan. Das Modell soll 590 PS sowie Allradantrieb haben und 240 km/h schnell sein. https://youtu.be/LYRSX4alW1k — Weiterlesen www.auto-motor-und-sport.de/elektroauto/audi-e-tron-

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Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, ob der Lottogwinn eines Ehegatten während der Trennung aber noch vor der Scheidung in den Zugewinnausgleich fälllt. Das heißt, fällt der Lottogewinn in den Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens..? Der

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Nach einer Scheidung steht die eheliche Wohnung demjenigen Partner zu, dem sie gehört. Anders liegen die Dinge nur, wenn der Auszug für den anderen Ehepartner und die Kinder unzumutbar wäre. Die Einstellung „Ich finde ohnehin keine Ersatzwohnung, also suc

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Sind die Kosten einer Scheidung steuerlich absetzbar?

Der Kläger machte die Kosten seiner Scheidung (Gerichts- und Anwaltskosten) in seiner jährlichen Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Zu diesen Kosten gehörten sowohl die Kosten des Scheidungungsverfahrens, die Kosten für den Zugewinna

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