Hand- und Hautschutzplan

Hand- und Hautschutzplan: Das A und O der Hautschutzorganisation Eine gute Organisation des Hautschutzes ist für viele Betriebe unentbehrlich. Ein sogenannter Hand- und Hautschutzplan stellt ein wesentliches Instrument für die rechtsichere Hautschutzorganisation dar. Arbeitnehmer können dadurch ganz einfach einsehen, für welche Tätigkeiten welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Erfahren Sie mehr zur Erstellung sowie Zielen eines solchen Hand- und Hautschutzplans. So bleiben Sie stets auf der sicheren Seite! Was ist ein Hand- und Hautschutzplan? In einem Hand- und Hautschutzplan werden konkrete Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Hautschutz am Arbeitsplatz festgelegt. Diese werden für jeden Arbeitsbereich individuell festgehalten. Hintergrund ist, dass verschiedene Arbeitsbereiche für gewöhnlich auch mit unterschiedlichen Gefährdungen einhergehen. Vor diesem Hintergrund stellt ein Hand- und Hautschutzplan eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebsanweisung und der Mitarbeiterunterweisung dar. Effektive Hautschutzorganisation Betriebsanweisungen Eine Betriebsanweisung weist auf Gefahren sowie entsprechende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz hin. Im Rahmen hautgefährdender Tätigkeiten bestehen gewisse Mindestanforderungen an Betriebsanweisungen. Neben Informationen über dort auftretende Gefährdungen und die jeweiligen Schutzmaßnahmen sind auch konkrete Angaben zum entsprechenden Arbeitsbereich unentbehrlich. Darüber hinaus sollten stets weitere Informationen über ein angemessenes Verhalten in Notfällen gegeben werden. Unterweisungen Arbeitgeber sind im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes gesetzlich zu Mitarbeiterunterweisungen verpflichtet. Beschäftige werden dabei über Gefährdungen sowie festgelegte Schutzmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Unterweisungen müssen verständlich und in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Ziel ist es, Hautschädigungen und sonstigen Unfällen aktiv entgegenzuwirken. Hand- und Hautschutzplan Ein Hand- und Hautschutzplan geht darüber hinaus ganz konkret auf Hautschutzmaßnahmen und deren Anwendung ein. Diese Maßnahmen sind stets arbeitsplatz- sowie tätigkeitsbezogen. Hand- und Hautschutzpläne sollten gut sichtbar in entsprechenden Arbeitsbereichen ausgehangen werden. Er umfasst gegebenenfalls die Bereitstellung von Handschuhen, Desinfektionsmittel und weiteren Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln. Letztere müssen den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stehen. Beschäftigte sollen rund um die Uhr Einblick in Hand- und Hautschutzpläne für ihren Arbeitsbereichen erlangen können. Hand- und Hautschutzplan erstellen Das Erstellen eines Hand- und Hautschutzplans sollte unter betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Beratung erfolgen. Dies gilt vor allem für die Auswahl entsprechender Produkte. Zudem finden Sie online eine Reihe an Vorlagen, mit denen Sie individuelle Hand- und Hautschutzpläne kinderleicht generieren können.  Folgende Angaben sollten in jedem Hand- und Hautschutzplan zu finden sein: Hand- und Hautschutzplan auf einen Blick Arbeitsbereich/Arbeitsplatz Hautgefährdende Tätigkeiten im jeweiligen Arbeitsbereich Angaben zum Tragen von Schutzhandschuhen Hautschutzmittel vor der Arbeit Hautschutzmittel während der Arbeit Hautschutzpflege nach der Arbeit Angaben zu Hautreinigungsmitteln Anwendung von Desinfektionsmitteln Hautschutzmittel vor, während und nach der Arbeit In einem Hand- und Hautschutzplan finden Sie Angaben zu der Verwendung von Hautschutzmitteln vor, während sowie nach der Arbeit. Während es sich vor und bei der Arbeit in der Regel um Schutzmittel handelt, kommt es nach der Arbeit in erster Linie zu Hautpflegemitteln. Vor allem die Hände der Beschäftigten müssen in vielen Arbeitsbereichen besonders gut geschützt werden. Daher besteht der Hautschutz auf drei Ebenen: Hautschutz Hautreinigung Hautpflege Um die Hände am Arbeitsplatz besonders gut zu schützen, besteht dieser Schutz auf drei verschiedenen Ebenen. Neben Hautschutz und Hautreinigung umfasst er auch die Hautpflege. Arbeitsschutzrechtliche Betreuung Ihres Betriebs Als Experten in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz wollen wir vom Büro für Arbeit und Umwelt Sie gerne bei der arbeitsschutzrechtlichen Betreuung Ihres Betriebs unterstützten. Für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern gilt: Den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb können Sie als Arbeitgeber auch selbst in die Hand nehmen. Dazu bieten wir BGW-Mitgliedsbetrieben im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung entsprechende Erst- und Folgeschulungen an. Vor dem Hintergrund der fortwährenden Coronapandemie bieten wir unsere Seminare auch als Webinare an. Sichern Sie sich jetzt online einen Seminarplatz. Wir freuen uns schon auf Sie! Jetzt Kontakt aufnehmen Der Beitrag Hand- und Hautschutzplan erschien zuerst auf BAU WEITERBILDUNG.

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