Allgemein ist eine Grundschuld eine im Grundbuch eingetragene Belastung einer Immobilie. Banken lassen sich bei Gewährung eines Kredits zur Sicherheit eine Grundschuld auf die Immobilie eintragen. Diese Grundschuld berechtigt die Bank im worst case, also bei Zahlungsunfähigkeit der Kreditnehmer, die Immobilie zu verwerten, um die noch offenen Schulden zu tilgen. Hat der Darlehensnehmer seinen Hausfinanzierungskredit bei der Bank abgezahlt, stellt sich für den Eigentümer nun die Frage, ob er die Grundschuld im Grundbuch löschen oder stehen lassen soll. Viele Immobilieneigentümer tendieren dazu, ihre Grundschuld so schnell wie möglich wieder loszuwerden und löschen zu lassen. Doch ist dieser Schritt immer sinnvoll?
Die Briefgrundschuld sowie die Buchgrundschuld sind zwei mögliche Facetten der Grundschuld an sich und dienen der Kreditsicherung. Buchgrundschulden werden von Kreditnehmern und Grundstückseigentümer als notwendige Gegenbesicherung für die Bank im Zuge ei
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