BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wegen hoher Energiepreise durch steuerfreie Inflationsausgleichsprämien und weitere Maßnahmen.
zum Artikel gehenRückwirkend ab 1. Oktober 2022 kann der Arbeitgeber eine Inflationsausgleichprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen, die weder der steuer- noch sozialversicherungspflichtig ist.
zum Artikel gehenDie Inflationsprämie vom Arbeitgeber, auch als Inflationsausgleichsprämie bekannt, ist eine freiwillige, steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung für Arbeitnehmer. Freiwillig bedeutet dabei, dass der Arbeitgeber nicht gesetzlich zur Auszahlung der Inf
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