Rückwirkend ab 1. Oktober 2022 kann der Arbeitgeber eine Inflationsausgleichprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen, die weder der steuer- noch sozialversicherungspflichtig ist.
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wegen hoher Energiepreise durch steuerfreie Inflationsausgleichsprämien und weitere Maßnahmen.
zum Artikel gehenWie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Kosten für den Mobilfunkvertrag ihrer privaten Handys steuerfrei erstatten können
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