INFORMATIONEN FR IMMOBILIENKUFER – Teil 4 – Abwicklung des Kaufvorgangs

Teil 4 Abwicklung des Kaufvorgangs Jedes Jahr werden in Deutschland viele Tausend Immobilien gekauft oder ber einen Bautr ger erworben. Der Gesetzgeber sieht bei der Abwicklung eines Kaufvorganges bei Immobilien die Mitwirkung eines Notars verbindlich vor. Dies dient dem Schutz des K ufers, als auch gleichermaßen des Verk ufers. Der Notar sorgt bspw. f r eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung und hilft somit (vertrags-) rechtlich relevante Risiken beim bergang des Eigentums zu vermeiden. Der Immobilienkauf stellt f r Kaufinteressenten ein Rechtsgesch ft von herausragender finanzieller Bedeutung dar. Der Eigent mer einer Immobilie bedient sich i.A. zur Abwicklung des Verkaufs der Dienstleistung eines Maklers. Auch der Immobilieninteressent kann grunds tzlich einen Makler beauftragen, um f r ihn eine entsprechende Immobilie zu finden, allerdings wird diese M glichkeit – aus Gr nden, die unschwer nachzuvollziehen sind – selten wahrgenommen. F r die technischen Belange beim Immobilienkauf, wie beispielsweise Aussagen zum Bau- und Bodenwert, Erkundung und Bewertung von Baum ngeln, Angabe von Wohn- und Nutzfl chen, Pr fung von Bau- und Leistungsbeschreibungen, sowie der Angaben des Verk ufers, Ermittlung des Verkehrswertes und Vergleich mit dem Angebotspreis, etc., hat der Gesetzgeber keine Vorschriften erlassen, wodurch der K ufer sich hierbei selbst berlassen bleibt. Der K ufer, wie teilweise auch der Verk ufer, muss sich, wenn er qualifizierte Unterst tzung ben tigt, selbst hierum bem hen, oder bleibt auf sich allein gestellt. Darauf hingewiesen, bzw. hierzu verpflichtet wird er nicht. Kurz gesagt: Der Notar ist vorgeschrieben, der Bausachverst ndige nicht. Fachliche Beratung spart Geld J hrlich werden Milliardenbetr ge bei Immobilienk ufen bewegt, und, verschenkt oder, schlimmer noch, durch ungerechtfertigte Kaufpreise f r Immobilien verschleudert und durch hohe zus tzliche Investitionskosten zur Beseitigung von verdeckten, teilweise verschwiegenen Baum ngeln bei Kaufimmobilien, etc. notwendig. Auch bei scheinbar sicheren Festpreisangeboten von Bautr gern, ergeben sich, oft in undurchsichtigen Klauseln verborgen, sehr h ufig Erh hungen des Kaufpreises, wenn der Erwerber bspw. von den Vorgaben der Bau- und Leistungsbeschreibung abweicht, oder ihm durch den Bautr ger technische nderungen „schmackhaft“ gemacht werden, die dem Bautr ger eine Erh hung der Rendite sichern, den K ufer aber nicht zur Minderung des (Fest-) Kaufpreises berechtigen, etc. Begleitung und Unterst tzung beim Immobilienkauf Kompetente Unterst tzung beim Immobilienkauf oder dem Erwerb eines Bautr gerobjektes bieten Bausachverst ndige, die, im besten Fall, zus tzlich Beratungsleistungen offerieren und den K ufer oder Erwerber bei der Durchf hrung des Kaufvorhabens begleiten. Zu wichtigen Beratungsleistungen geh ren beispielsweise: Pr fung der Verkaufsunterlagen/ Angaben des Verk ufers Ermittlung von Unstimmigkeiten der Unterlagen Beurteilung der Bausubstanz Ermittlung des Sachwertes von Immobilien Ermittlung eventueller Investitionskosten f r Reparaturen, Modernisierung, Instandsetzungen, etc. Beratungen zu Modernisierungen, etc. Beratung zu m glichen Risiken (bspw. auf ggf. zu erwartende Reparaturen, etc.) Ermittlung eines gerechtfertigten Kaufpreises Objektive, unabh ngige Beratung, qualifizierte, fachliche Beurteilung einer Immobilie, sowie die Pr fung der Kaufunterlagen durch spezialisierte Fachleute, bilden die Grundlage zur Ermittlung eines gerechtfertigten Kaufpreises, der den Sachwert des Objekts ber cksichtigt und Spielraum f r Verhandlungen zur Erzielung eines realistischen Marktpreises er ffnet. Wer hilft Fachliche Unterst tzung k nnen spezialisierte, qualifizierte Architekten und Bausachverst ndige bieten. Entsprechende Adressen sind bei den Architektenkammern, Fachverb nden und Industrie- und Handelskammern erh ltlich. Wir helfen jederzeit gerne weiter. PDF Herunterladen Architekturbüro und Sachverständigenbüro in München  Waisenhausstr. 78 80637 München  +49 (0) 89 179 532 61  +49 (0) 89 179 532 62  info@bhk-beratung.de Folgen Copyright 2023 © bhk-beratung.de Impressum | Datenschutz Architekturbüro und Sachverständigenbüro in München  Wiasenhausstr. 78 80637 München  +49 (0) 89 179 532 61  +49 (0) 89 179 532 62  info@bhk-beratung.de FolgenFolgen Impressum | Datenschutz Der Beitrag INFORMATIONEN F R IMMOBILIENK UFER – Teil 4 – Abwicklung des Kaufvorgangs erschien zuerst auf BHK-Beratung beim Immobilienkauf in M nchen und Bayern.

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