EVALOG - Macht es einen Unterschied, ob in Kleinstbetrieben Arbeitgeber(innen) oder Kolleg(inn)en die Evaluierung psychischer Belastung durchführen?Zusammenfassung: In Kleinstbetrieben können Arbeitgeber(innen) die Arbeitsplatzevaluierung (Gefährdungsbeurteilung) psychischer Belastung auf zuverlässige und fachkundige Beschäftigte des eigenen Betriebes delegieren. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, inwieweit die wahrgenommene Gebrauchstauglichkeit, die Verständlich- und Handhabbarkeit bei der Durchführung einer Arbeitsplatzevaluierung, die emotionale Reaktion sowie die Beurteilung der psychischen Belastung selbst von dem Umstand beeinflusst wird, ob diese von Arbeitgeber(inne)n oder Kolleg(inn)en durchgeführt wird (Versuchsleiterartefakt).Prümper, J., Schneeberg, T., Prümper A. M. (2022). Durchführungsobjektivität von EVALOG: Macht es einen Unterschied, ob in Kleinstbetrieben Arbeitgeber(innen) oder Kolleg(inn)en die Evaluierung psychischer Belastung durchführen?, In: Zeitschrift für Evaluation 2022, 1. (2022), S. 55-75.zum Download der Publikation Der Beitrag Januar 2022: EVALOG Macht es einen Unterschied, ob in Kleinstbetrieben Arbeitgeber(innen) oder Kolleg(inn)en die Evaluierung psychischer Belastung durchführen? erschien zuerst auf bao GmbH.
EVALOG - Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit, Verständlich- und Handhabbarkeit, Teilnahmemotivation und emotionalen Reaktion bei der Evaluierung psychischer Belastung aus Sicht von Evaluierenden und BeschäftigtenPrümper, J., Schneeberg, T., Prümper, A.
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