Kfw Förderung für Sanierungen der eigenen Immobilie

Das Wichtigste in Kürze Die KfW fördert seit Januar 2020 eine Sanierung des Altbaus.Die KfW-Förderung besteht entweder aus günstigen Krediten oder einem Investitionszuschuss.Es gibt noch weitere Förderprogramm von anderen Anbietern Ich möchte mich ausführlich informieren Ich möchte meinen Keller sanieren Worum geht's? Wer sanieren will hat Glück: Seit Januar 2020 gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zahlreiche Förderungen für eine Sanierung  des eigenen Altbaus. Wer seine Immobilie durch eine Sanierung energetischer gestaltet, kann mit saftigen Zuschüssen und günstigen Krediten rechnen.Wie Sie von den Förderungen profitieren können, welche Summen Sie geltend machen können und wie Sie die Hilfe anfordern können, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Was Sie in diesem Artikel erwartet Diese KfW-Förderungen für die Sanierung gibt es 2020 Die KfW bietet in Ihren Programmen grundsätzlich zwei verschiedene Fördermodelle an:Man kann Darlehen/Kredite zu attraktiven Konditionen aufnehmen. Für diese Darlehen gibt es dann, je nach energetischem Standard (Hierzu später mehr) des Hauses, einen Tilgungszuschuss obendrauf.Die andere Option Das Vorhaben aus eigener Kasse finanzieren und einen Investitionszuschuss zu erhalten. Dies ist besonders für Bauherren mit dem nötigen Eigenkapital eine attraktive Wahl.Für die Sanierung von Altbauten bietet die KfW verschiedene Förderprogramme an, in denen die vorgestellten Fördermodelle unterschiedlich eingesetzt werden. Hier wird zwischen einzelnen Maßnahmen und einer energetischen Komplettsanierung unterschieden. KfW-Förderung 151/152: Kredit für die komplette Sanierung oder Einzelmaßnahmen Das KfW-Förderprogramm 151/152 bietet einen günstigen Kredit (Aktuell 0,75% Sollzins p.a.) für die energetische Sanierung von Wohnraum. Förderfähig sind neben einer Komplettsanierung, einzelne Sanierungsmaßnahmen, eine Denkmalsanierung, der Umbau beheizter! Flächen zu Wohnraum und der Kauf von saniertem Wohnraum.Wichtige Voraussetzungen für den KfW-Kredit 151/152: Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige des zu sanierenden Gebäudes muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Eine Voraus­setzung für die Förderung ist die Ein­bindung eines Experten für Energieeffizienz. KfW-Förderung für die komplette Sanierung der Immobilie Bei der Komplettsanierung entscheidet die erreichte Effizienzklasse nach der Sanierung über die Höhe des Kredits. Gemessen wird diese am Energieverbrauch der Immobilie, im Vergleich mit einem vergleichbaren Neubau. Je niedriger der Energieverbrauch, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Wer seinen effektiven Zinssatz, abzüglich Zuschuss, berechnen möchte, nutzt am besten den Tilgungsrechner der KfW.Die KfW-Effizenzhaus Klassen geben den Energieverbrauch der Immobilie an. Sie sehen, bei KfW-Effizienzhaus 115 sind 30.000€ Tilgungszuschuss möglich, bei Effizienzklasse 55 sogar 48.000€. Quelle: KfW Effizenzhaus-Standards für die energetische Komplettsanierung KfW-Kredit für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen Wer nicht die ganze Immobilie sanieren möchte, kann auch eine Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen beanspruchen.  Dafür stellt die KfW Kreditsummen bis 50.000€ bereit.Förderbare Maßnahmen sind:Wärme­dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschoss­decken Erneuerung der Fenster und Außen­türen Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme Optimierung der Heizungs­anlage Erneuerung oder Einbau einer Lüftungs­anlageDamit Sie die Förderung der KfW erhalten können, müssen die Sanierungsmaßnahmen bestimmte technische Mindest­anforderungen erfüllen. Dafür haben wir Ihnen das Informationsblatt der KfW verlinkt.Neben den Kosten für die Sanierungsmaßnahme an sich, fördert die KfW auch Kosten, die bei einer Sanierung zusätzlich aufkommen. Ingenieurs-, Architekts- oder Beratungskosten durch einen (Energie)Experten (KfW 431) fließen z.B. mit in die Kreditsumme. KfW-Kredit für Baudenkmäler sowie Wohnungskauf und Wohnungsumbau Sanieren lohnt sich - bis zu 48.000€ gibt es von der KfW Wie eingangs erwähnt, werden neben den vorgestellten Sanierungsoptionen auch andere energiesparende Maßnahmen gefördert. Baudenkmale, das sind Immobilien mit erhaltenswerter Bausubstanz, sollen möglichst lange in Schuss bleiben. Umso wichtiger, dass Sie energetisch modernisiert und vor Schäden geschützt werden. Zu diesem Zweck, fördert die KfW die Sanierung von Baudenkmälern. Die Bemessung des Kreditrahmens und des Tilgungszuschusses erfolgt hier wie bei der Komplettsanierung über den Effizienzhaus-Standard.Wichtig: Wer in einem Baudenkmal wohnt, braucht für die Förderung die Bestätigung der Kommune.Auch wer sanierten Wohn­raum kauft kann eine Förderung für den Kauf erhalten. Dafür sprechen Sie am besten mit dem Vorbesitzer denn die Kosten der ener­getischen Sanierung  müssen gesondert ausgewiesen werden. (zum Beispiel im Kauf­vertrag).Die letzte förderfähige Option ist der Umbau von bestehenden, beheizten Nicht-­Wohnflächen zu Wohn­raum. Ein typischer Fall sind leerstehende Gewerbeflächen.Aber auch für Eigentümer, welche unbeheizte Flächen (z.B. den Keller) zu Wohnraum umbauen wollen, gibt es attraktive Fördermöglichkeiten.  Dazu mehr in unserem Artikel zum KfW-Programm 153. Ihnen fehlt nur noch der richtige Sanierungsbetrieb? Im Raum Köln/Rheinland/Oberberg sind wir Ihr zuverlässiger Partner für alle Sanierungsvorhaben. Unsere Arbeit erfüllt alle Standards der KfW und führt Sie sicher zur Förderung. Wir stellen Ihnen gerne unser Netzwerk an Architekten, Handwerkern und Beratern zur Verfügung so kommt Ihr Bauvorhaben schnell und organisiert zum Ziel. KONTAKT AUFNEHMEN KfW-Förderung 431: Zuschuss für die Baubegleitung der Sanierung Ein fachkundiger Energieberater garantiert den Erfolg der Sanierungmaßnahmen Wer die umfangreichen Förderprogramme der KfW beanspruchen will, muss einen unabhängiger Energieberater miteinbeziehen. Dieser dient der KfW als Garant für den Erfolg der Sanierung. Durch sein Mitwirken können alle Baufallen vermieden werden und das Haus wird rundum Energieeffizient.Hier ist die KfW wieder großzügig: 50 % der Kosten (Maximal 4000€) durch den Experten werden übernommen.  Zugelassen sind alle Sach­verständigen, die in der Experten­liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für Förder­programme des Bundes geführt sind.Die Förderung des Energieexperten ist zweckgebunden und kann somit nur kombiniert mit den Förderprogrammen 151/152, 153 und 430 genutzt werden. Ab Kosten von 600€ kann der Zuschuss in Anspruch genommen werden und deckt eine Vielzahl an Dienstleistungen des Energieberaters ab.Leistungen zur DetailplanungUnterstützung bei der Ausschreibung und AngebotsauswertungKontrolle der BauausführungBauabnahme und Bewertung der Maßnahmen KfW-Förderung 430: Zuschuss für die Komplettsanierung oder einzelne energetische Maßnahmen Der Zuschuss 430 funktioniert ähnlich wie die Förderprogramme 151 und 152. Größter Unterschied: Nur natürliche Privatpersonen werden bezuschusst! Zuschussfähig sind Sie, wenn Sie:Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind,Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind,eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind.Quelle: KfW Gerade für Eigentümer, welche die nötige Liquidität haben eine energetische Sanierung selber zu finanzieren, ist dieser Zuschuss optimal. Denn: Die Zuschussbeträge sind identisch mit den Tilgungszuschüssen des verwandten Förderprogramms. Somit geht durch die Eigenfinanzierung kein Fördergeld verloren. Wichtige Voraussetzungen für den KfW-Zuschuss 430: Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige des zu sanierenden Gebäudes muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Eine Voraus­setzung für unsere Förderung ist die Ein­bindung eines Experten für Energieeffizienz. Diese KfW-Förderungen können Sie sinnvoll dazu kombinieren Neben den bereits vorgestellten Förderprogrammen zur gibt es noch drei weitere Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Diese fördern explizit die Umstellung der Energiegewinnung auf erneuerbare Energien. Falls Ihre Immobilie ohnehin sanierungsbedürftig ist und Sie für die Zukunft aufrüsten wollen, sind diese Förderuneng eine optimale Ergänzung. Im KfW-Förderprogramm 167 können Sie, für die Umstellung der Heizung auf eneuerbare Energie, einen Kredit bis zu 50.000€ erhalten. (Aktuell 0,78% effektiver Jahreszins)Auch hier gilt wieder: Der Kauf von saniertem Wohnraum mit einer modernisierten Heizungist auch förderfähig! Das KfW-Förderprogramm 433 unterstützt, falls Sie in Ihre Immobilie Brennstoffzellen einbauen möchten. Diese verbrennen in der Regel Wasserstoff als Energieträger und ist sehr Energieeffizient. Bei diesem Förderprogramm handelt es sich wieder um einen Zuschuss in Höhe von 28.200€ pro Brennstoffzelle. Besonderheit: Auch der Einbau in Nicht-Wohngebäude ist förderbar auch Unternehmen, WEGs und Verbände können gefördert werden.Die Kosten für die Beratung durch einen Energieexperten sowie ein Voll­wartungs­vertrag in den ersten 10 Jahren (fest vereinbart) werden bezuschusst. Das KfW-Förderprogramm 270, der Förderkredit für Strom und Wärme, ist das letzte im Trio. Der Bau von Anlagen zur Energieerzeugung wird mit bis zu 50.000.000€ kreditiert. (1,03% effektiver Jahreszins). In Frage kommen Photovoltaikanlagen, Wasser- und Windkraftanlagen und einige mehr. Dieser Kredit ist vorallem für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gedacht, aber auch für Privatpersonen nutzbar. Besonders Immobilieneigentümer, welche Ihr Dach mit einer Solaranlage ausrüsten möchten, können hier profitieren. Weitere Anbieter von Förderungen für Sanierungen: BAFA, NRW-Bank und BMF Neben den Förderangeboten der KfW-Bank gibt es weitere Anlaufstellen um das eigene Sanierungsprojekt fördern zu lassen.Bei der NRW-Bank gibt es Förderungen für die Modernisierung von Mietwohnraum und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Auch Barriereabbau, Wohnraumerweiterung und die Verbesserung von Einbruchsschutz wird gefördert.Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gewährt für energetische Sanierungsmaßnahmen einen Steuervorteil. Dies sind bis 20% der Kosten, maximal 40.000€ pro Wohnobjekt. Auch das BMF fördert eine Berater durch einen Energieexperten mit 50%Der Steuervorteil wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. Daher ist eine komplizierte Anstragsstellung gar nicht nötig. Eine Kombination mit KfW- und BAFA-Förderungen ist nicht möglich.Der dritte alternative Förderer ist die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).Die BAFA fokussiert Ihre Förderungen stark auf das Heizen mit erneuerbaren Energien. Ihnen fehlt nur noch der richtige Sanierungsbetrieb? Im Raum Köln/Rheinland/Oberberg sind wir Ihr zuverlässiger Partner für alle Sanierungsvorhaben. Unsere Arbeit erfüllt alle Standards der KfW und führt Sie sicher zur Förderung. Wir stellen Ihnen gerne unser Netzwerk an Architekten, Handwerkern und Beratern zur Verfügung so kommt Ihr Bauvorhaben schnell und organisiert zum Ziel. KONTAKT AUFNEHMEN

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