KfW-Zuschüsse für Barrierereduzierung sind zurück

Nachdem für das KfW-Förderprogramm “Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455‑B)” im letzten Jahr die Mittel innerhalb kurzer Zeit ausgeschöpft waren, wurde im August ein Förderstopp verhängt. Das beliebte Förderprogramm ist nun in 2023 wieder verfügbar und wie im letzten Jahr gilt: schnell sein lohnt sich! In diesem Artikel möchten wir Ihnen den „Investitionszuschuss Barrierereduzierung“ vorstellen und Ihnen zeigen, wie er Ihnen helfen kann, Barrieren zu reduzieren, Ihre Immobilie barrierefrei zu gestalten und sie damit fit für die Zukunft zu machen und im Wert zu steigern. Was ist der Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455‑B)? In unserer Gesellschaft ist es wichtig, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Leider gibt es immer noch viele Barrieren, die Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität das Leben erschweren. Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Förderprogramm “Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455- B)” an. Der Investitionszuschuss soll insbesondere Eigentümern von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung finanziell unterstützen. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter aber auch an Mieter. Durch den Investitionszuschuss können Sie Ihre Immobilie so umgestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität leichter zugänglich wird. Welche Maßnahmen werden gefördert? Gefördert wird eine Vielzahl von Maßnahmen zur Barrierereduzierung, wie zum Beispiel den Einbau von Aufzügen, den Umbau von Badezimmern, den barrierefreien Zugang zu Gebäuden und Wohnungen, die Verbreiterung von Türen und Fluren sowie den Einbau von Haltegriffen und Handläufen. Auch der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie wird gefördert. Wie hoch ist der Zuschuss? Der Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455‑B) bietet einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 €) bei Einzelmaßnahmen und 12,5 % (max. 6.250 €) für einem Umbau zum Standard “Altersgerechtes Haus”. Antragsstellung und Umsetzung der Maßnahmen Um den Investitionszuschuss zu beantragen, müssen Sie vor Beginn der Maßnahmen einen Antrag bei der KfW stellen. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Nach Abschluss der Maßnahmen müssen Sie der KfW die Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen, um den Zuschuss zu erhalten.Hier geht’s auf die Website der KfW: Zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung Zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung Fazit: Der Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455‑B) der KfW bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Immobilie weitgehend barrierefrei umzugestalten und damit den Zugang für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität zu verbessern. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Immobilie zukunftsfähig zu gestalten, im Wert zu steigern und schließlich auch, um einen Beitrag für eine inklusive Gesellschaft zu leisten. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die genauen Informationen und Bedingungen des Förderprogramms zum Zeitpunkt der Lektüre dieses Artikels ggf. nicht mehr aktuell sind. Es wird empfohlen, die Website der KfW oder andere offizielle Quellen zu konsultieren, um die neuesten Informationen und Richtlinien zu erhalten. Gerne beraten wir Sie von Arnold & Vogt Immobilien als Bayreuther Immobilienmakler zum Thema Barrierefreiheit. Der Beitrag KfW-Zuschüsse für Barrierereduzierung sind zurück erschien zuerst auf arnold & vogt Immobilien GmbH.

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