Bei den Protesten der Klimaaktivist:innen der „Letzten Generation“ auf dem Flughafen BER handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand, da die Airlines mögliche, daraus entstehende Flugausfälle nicht selbst verschuldet haben. Für Passagier:innen, deren Flug die Airline annullierte, besteht aber nichtsdestotrotz ein Anspruch auf Erstattung der Ticketpreise oder wahlweise der alternativen Beförderung zu The post <strong>Klimaprotest am BER und Flugausfälle – ein außergewöhnlicher Umstand?</strong> appeared first on Flightright DE.
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