Pilotenstreik bei Lufthansa kein außergewöhnlicher Umstand: Flugreisende haben Anspruch auf Entschädigung

Knapp einen Monat nach dem Streik des Bodenpersonals streiken am heutigen Freitag die Piloten der Lufthansa ganztägig für eine bessere Bezahlung. Wichtig für Flugreisende ist, dass es sich bei diesem internen Streik der Lufthansa nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt und Reisende bei Flugausfällen und großen Verspätungen einen Entschädigungsanspruch haben. Das hat der Europäische Gerichtshof The post Pilotenstreik bei Lufthansa kein außergewöhnlicher Umstand: Flugreisende haben Anspruch auf Entschädigung appeared first on Flightright DE.

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Entschädigung trotz Todes: EuGH entscheidet, dass der Tod eines Copiloten kein außergewöhnlicher Umstand ist

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Lufthansa Streik Diese Rechte haben Reisende

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EuGH schwächt Fluggastrechte: Reisende haben bei Flügen mit erheblichen Verspätungen bei Nichterscheinen am Flughafen keinen Anspruch auf Entschädigung

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden (Az. C-474/22, C-54/23), dass Flugreisende keinen Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung haben, wenn sie sich nicht zur Abfertigung an den Flughafen begeben haben, weil s

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Wintereinbruch sorgt für Flugchaos bei Lufthansa: Diese Rechte haben Flugreisende jetzt

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