Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise ber Vorgesetzte und andere Kollegen uert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende auerordentliche Kndigung seines Arbeitsverhltnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. August 2023 2 AZR 17/23 Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 33/23
Wie vertraulich ist die Kommunikation in einer privaten WhatsApp-Gruppe? Wer sich in einer privaten WhatsApp-Gruppe beleidigend und in menschenverachtender Weise äußert, kann gekündigt werden. Nur im Ausnahmefall könne sich der Arbeitnehmer in einem solch
zum Artikel gehen«Ich kann Frau Ruperti zu über 100% weiterempfehlen! Sie hat mich in der kritischen Zeit der unbegründeten Kündigung super professionell und auch menschlich beraten. Darüber hinaus hat sie für mich ein tolles Paket verhandelt und war stets zuverlässig und
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