Lockdown: Kein Entschädigungsanspruch für Frisörgeschäfte

Frisörgeschäfte, die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 geschlossen wurden, haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Einnahmeausfälle haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden (III ZR 41/22). Im vorliegenden Fall hatte eine selbstständige Friseurin geklagt. Sie forderte für die sechswöchige Schließung ihres Geschäfts im Zuge der Pandemiebekämpfung eine Entschädigung von 8.000 Euro. Das beklagte Land Baden-Württemberg hatte den Betrieb von Frisörsalons und anderen Einrichtungen vorübergehend untersagt. Die Klägerin erhielt in diesem Zeitraum eine Soforthilfe von 9.000 Euro. Diese muss sie aber zurückzahlen. In der Berufung wurde das Urteil des Landgerichts Heilbronn bestätigt und die Revision der Klägerin abgelehnt. Laut der Rechtsprechung haben Gewerbetreibende, die aufgrund pandemiebedingter Schutzmaßnahmen wie Betriebsschließungen finanzielle Verluste erlitten, weder nach Infektionsschutzgesetz noch nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht Anspruch auf Entschädigung. Die sechswöchige Betriebsschließung wurde als angemessen erachtet, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Pandemie verursachten gesamtwirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Auswirkungen. Der BGH stellte fest, dass die Schließungen das legitime Ziel verfolgten, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Pandemiegefahren zu bekämpfen. Die Intensität des Eingriffs wurde durch staatliche Hilfsmaßnahmen gemildert, darunter die „Soforthilfe Corona“, die in Baden-Württemberg 245.000 Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von 2,1 Milliarden Euro erreichte. Schlussendlich wurde festgestellt, dass der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, Ausgleichsansprüche für Belastungen zu regeln, die mit den Betriebsschließungen einhergingen. Quelle: bundesgerichtshof.de © Fotolia Der Beitrag Lockdown: Kein Entschädigungsanspruch für Frisörgeschäfte erschien zuerst auf AKZEPTA Immobilien GmbH.

zum Artikel gehen

Der Kultur- und Sozial-Lockdown

Der Kultur- und Sozial-Lockdown, und ... ääh ... was ist Kultur denn überhaupt? Hübsches Extra oder vielleicht Grundlage von allem anderen? Hier kein Gejammer über die Situation der Künstler, sondern ein Blick um ein, zwei hintergründigere Ecken. Ganzer B

zum Artikel gehen

Der Lockdown gehört der Vergangenheit an

Ihr Lieben, der Lockdown gehört der Vergangenheit an, und wir können endlich wieder normal trainieren. Liebe Grüße, bleibt gesund Gerd Read more Der Beitrag Der Lockdown gehört der Vergangenheit an erschien zuerst auf Aikido-Zen Berlin.

zum Artikel gehen

Corona-Lockdown = Recruiting-Lockdown?

Die Corona-Krise beeinflusst sämtliche Bereiche des Lebens. Unternehmen sind dazu gezwungen, Teile des Daily Business remote zu erledigen – so auch den Recruiting- und Bewerbungsprozess. In unserem Blog-Beitrag zeigen wir euch, wie wir bei der adesso Schw

zum Artikel gehen

Fleeing lockdown, Americans are flock to Mexico City where the coronavirus is surging

Hospitals are at capacity and coronavirus cases are surging, but many foreigners, especially Americans, are heading to the Mexican capital some intending to stay awhile. The post Fleeing lockdown, Americans are flock to Mexico City where the coronaviru

zum Artikel gehen

Wie Sie als Firma nach dem lockdown Ihre Mitarbeiter stärken können

Zeiten wie diese, in denen die Worte „social distancing“ und „Corona“ die Medien überfluten, fast keine andere Berichterstattung mehr stattfindet, als über diese Themen, machen vielen Menschen Angst. Hinzu kommt bei dem einen oder anderen noch die Angst u

zum Artikel gehen