Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Teilhabe, Mitwirkung und Unterstützung

Pressemitteilung Nr. 382.21 vom 16.12.2021 · Es gilt das gesprochene Wort! TOP 23+37 – Verlängerung des Fonds für Barrierefreiheit. Dazu sagt der Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze: Sehr geehrte Damen und Herren, Inklusion ist das Grüne Leitbild für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen haben dieselben Rechte wie alle anderen auch. 2019 lebten in Schleswig-Holstein rund 269 600 schwerbehinderte Personen. Das entspricht 9,3 Prozent der Bevölkerung. Im Vergleich zu 2017 erhöhte sich die Zahl um 1,7 Prozent. Das sind viele Menschen und auf sie kommt es an. Für alle Menschen sind Teilhabe und Mitbestimmung am und im gesellschaftlichen und politischen Leben enorm wichtig. Da machen Menschen mit Behinderungen keine Ausnahme. Menschen sollen sich und ihre Interessen selber vertreten können. Das gilt für jeden und jede, ganz egal ob mit oder ohne Behinderung. Wer dazu auf Unterstützung angewiesen ist, muss diese auch erhalten. Eigentlich ist das ganz einfach. Aber die Umsetzung ist es eben nicht. Interessenvertretungen, Vereine, Verbände, Selbsthilfeorganisationen oder Beiräte und Beauftragte sind gute Instrumente, um das Empowerment von Menschen mit Behinderungen voranzubringen. Wir sehen das an Michaela Pries und ihrem Team, die einen sehr guten Job machen. Wir sehen das auch am Landesbeirat und den im ihm vertretenen Institutionen. Wir sehen es an der Arbeit der „Unabhängigen Teilhabeberatung“ und der landesweit mehr als 50 kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Ein weiteres wichtiges Instrument für mehr Inklusion ist Geld. Das ist banal, aber leider wahr. Geld, das in Leistungen fließt, auf die Menschen mit Behinderungen einen Anspruch haben. Das ist die Eingliederungshilfe. Aber auch Geld für die Herstellung von Barrierefreiheit – im baulichen Sinn, in Bezug auf Sinnesbehinderungen, im Internet und den sozialen Medien und im gesellschaftlichen Miteinander. Inklusion hat einen rechtlichen Rahmen: durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die EU und Gleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene. Mindestens ebenso wichtig wie Gesetze ist, dass Inklusion praktisch gelebt wird. Vor Ort, an der Basis, durch Menschen und für Menschen. An vielen Stellen entwickeln Menschen aufgrund von konkreten Problemen ganz praktische Lösungsansätze. Was ihnen häufig fehlt, ist das Geld, um ihre Ideen umzusetzen. Dabei geht es auch nicht immer um große Summen, es können auch ein paar hundert Euro reichen. Wir Grüne haben uns seit Beginn der Legislaturperiode dafür stark gemacht, diese Lücke zu schließen. Die Jamaika-Koalition hat gemeinsam den „Fonds für Barrierefreiheit“ geschaffen und mit 10 Millionen Euro befüllt. Er lief und läuft sehr gut und ist eine Erfolgsgeschichte. Für das Jahr 2022 legen wir deshalb nach: 1,5 Millionen Euro zusätzlich in den Fonds und weitere 7,5 Millionen Euro für das Programm „Inklusive Sozialräume“. Das sind keine Peanuts! Das ist richtig so, denn Inklusion ist ein Menschenrecht. Aber auch die „Denke“ in den Köpfen der Menschen ist entscheidend. Der Perspektivenwechsel in der Behindertenpolitik ist zentral. Ein wichtiger Meilenstein war und ist die UN-Behindertenrechtskonvention: Menschen mit Behinderungen werden behindert. Sie haben gleiche Rechte. Sie stehen für sich selber ein, sind Expert*innen in eigener Sache. Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Teilhabe, Mitwirkung und Unterstützung in allen Lebensbereichen. Politik mit und für Menschen mit Behinderungen ist kein Sonderthema. Ganz im Gegenteil, es ist ein Querschnittsthema. Nicht die Menschen mit Behinderungen müssen sich anpassen, sondern die Lebensbedingungen müssen angepasst werden. Diesen Perspektivenwechsel setzt der vorgelegte Fokus-Landesaktionsplan endlich um. Der „Focal Point“ für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein liegt in der Staatskanzlei und ist damit Chefsache. Es gibt eine Arbeitsgruppe, in der alle Ressorts vertreten sind, und einen Arbeitsprozess, der Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen einbezieht. Intern über Inklusionsbeauftragte und extern über Veranstaltungen. Das ist notwendig und ganz wichtig. Denn es gilt: Nicht über uns ohne uns. Diesen Leitsatz müssen wir uns „hinter die Ohren schreiben“ und immer berücksichtigen. Jedes Haus, jedes Ministerium hat sich auf den Weg gemacht. Sie haben geguckt, ob bei ihnen Inklusion überhaupt eine Rolle spielt. Überraschung – natürlich tut sie das. Sie haben Probleme mit der Inklusion in ihrem eigenen Bereich gesucht und welche gefunden. Sie haben Lösungen entwickelt, Schritt für Schritt – gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen. Der Bericht zeigt einen bunten Blumenstrauß von Maßnahmen, ziemlich großen und eher kleinen. Das ist nicht überraschend. Barrieren sind mal offensichtlich und riesig, manchmal aber auch verborgen und eher klein. Keine Maßnahme ist wichtiger als eine andere. Alle sind sie gut und wichtig. Jede für sich ist ein Schritt auf dem Weg zur Inklusion. Wir werden diesen Weg unbeirrt weiter gehen, auch wenn er noch lang ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Pressemitteilung (PDF) Der Beitrag Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Teilhabe, Mitwirkung und Unterstützung erschien zuerst auf Prof. Dr. Andreas Tietze.

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