Mögliche Ausgleichs- und Versorgungsansprüche geschädigter Berufssoldaten nach dem Sodatenversorgungsgesetz (SVG) (für andere Soldaten gelten teilweise gesonderte Vorschriften)I. Schon vor einer Versetzung in den Ruhestand möglicherweise bestehende AnsprücheAnspruch auf einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten, § 63 SVGAnspruch auf einmalige Entschädigung, wenn sich der Soldat bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt und infolge dieser Gefährdung einen Unfall erleidet), § 63a SVG bzw. § 63e i.V.m. § 63a SVGSchadensausgleich in besonderen Fällen (Ausgleich für Schäden, die ein Soldat während einer besonderen Auslandsverwendung i.S.d. § 63c Abs. 1 SVG infolge von besonderen, vom Inland wesentlich abweichenden Verhältnissen, insbesondere infolge von Kriegshandlungen, kriegerischen Ereignissen, Aufruhr, Unruhen oder Naturkatastrophen oder als Folge eines Einsatzunfalls erleidet), § 63b SVGAusgleichszahlung nach § 63f SVG (wenn nach einem Einsatzunfall eine Ruhestandsversetzung nicht erfolgt)Ausgleich für eine Wehrdienstbeschädigung nach § 85 SVG i.V.m. den §§ 30 Abs. 1 u. 31 BVGGeldleistungen der Wohnungshilfe nach einer Wehrdienstbeschädigung, § 85a SVGErstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen im Falle eines während der Ausübung des Wehrdienstes erlittenen Unfalls, § 86 SVGII. Nach Versetzung in den Ruhestand möglicherweise bestehende AnsprücheRuhegehaltsanspruch nach § 15–26 SVGAnspruch auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes, § 26a SVGUnfallruhegehaltsanspruch a) nach § 27 SVG i.V.m §§ 36, 37, 44 Abs. 1 u. 2 sowie 45 und 87 BeamtVGb) bzw. § 63d SVG i.V.m. § 27 SVG u. § 37 Abs. 1 BeamtVGAnspruch auf Kapitalabfindung nach § 28–35 SVGAnspruch auf Berufsförderung, § 39, 40 SVGAnspruch auf Umzugskostenvergütung, § 62 SVGAnspruch auf Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung, § 80 SVG i.V.m. den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)Anspruch auf Versorgung nach einer Wehrdienstbeschädigung in besonderen Fällen (Versorgung bei Gesundheitsschädigung während der Wahrnehmung einer Tätigkeit, die öffentlichen Belangen oder dienstlichen Interessen dient und für die der Soldat, beurlaubt worden ist), § 81a SVGAnspruch auf Versorgung nach einer Wehrdienstbeschädigung in besonderen Fällen (Schädigung durch stationäre Maßnahme u.ä. oder auf dem notwendigen Hin- oder Rückweg), § 81b SVGAnspruch auf Versorgung nach einer Wehrdienstbeschädigung in besonderen Fällen (gesundheitliche Schädigung, die auf vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse zurückzuführen ist, denen der Soldat während dieser Verwendung besonders ausgesetzt war), § 81c SVGAnspruch auf Versorgung im Fall einer gesundheitlicher Schädigung bei dienstlicher Verwendung im Ausland, die auf einen Unfall oder eine Erkrankung im Zusammenhang mit einer Verschleppung oder einer Gefangenschaft zurückzuführen ist oder darauf beruht, dass der Soldat aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen, die der Soldat nicht zu vertreten hat, dem Einflussbereich des Dienstherrn entzogen ist, § 81d SVGAnspruch auf Versorgung bei gesundheitlicher Schädigung in dem Land, in dem der Soldat verwendet wird, oder auf einem Weg nach oder von diesem Land infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs oder durch dessen rechtmäßige Abwehr sowie in gleichgestellten Einzelfällen, § 81e SVG i.V.m. den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) Sie haben Fragen zum Sodatenversorgungsgesetz? Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch mit den Spezialisten der Anwaltskanzlei Lankau! Jetzt einen Termin anfragen The post Mögliche Ausgleichs- und Versorgungsansprüche geschädigter Berufssoldaten nach dem Sodatenversorgungsgesetz (SVG) appeared first on Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen in Darmstadt.
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