Notar & Anwaltschaft Darmstadt | Dr. Lankau, Dr. Weitz & Collegen

Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen Rechtsanwälte und Notare in Darmstadt - Ihr kompetentes Anwaltsbüro und kundiger Notar Dr. Weitz.

gehen Sie auf die Website

Notarielle Beurkundung oder notarielle Beglaubigung?

/*! elementor - v3.13.3 - 28-05-2023 */ .elementor-heading-title{padding:0;margin:0;line-height:1}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title[class*=elementor-size-]>a{color:inherit;font-size:inherit;line-height:inherit}.elementor-widget-heading .e

zum Artikel gehen

Ablauf eines Umlegungsverfahrens

Ablauf eines Umlegungsverfahrens I. Umlegungsanordnung (§ 46 BauGB)Die Umlegung ist nach § 46 BauGB anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes

zum Artikel gehen

Form von Antworten auf Anfragen aus der Gemeindevertretung

Form von Antworten auf Anfragen aus der Gemeindevertretung Stadtverordnetenversammlung an den GemeindevorstandMagistrat bzw. Bürgermeister Mehr erfahren Sie hier: Kurzgutachten 

zum Artikel gehen

Mediation

Mediation Die Mediation ist ein ergebnisoffenes, vertrauliches und nicht förmliches Verfahren, in dem alle an dem jeweiligen Konflikt beteiligten Parteien selbständig, eigenverantwortlich und

zum Artikel gehen

Juristischer Rat gegen Erbstreitigkeiten

Juristischer Rat gegen Erbstreitigkeiten SOZIALES — Rund 200 Teilnehmer informieren sich am Vorsorgetag bei einem RechtsanwaltKREIS GROSS–GERAU. Mehr als 200 Interessierte waren am Freitagnac

zum Artikel gehen

Mögliche Ausgleichs- und Versorgungsansprüche geschädigter Berufssoldaten nach dem Sodatenversorgungsgesetz (SVG)

Mögliche Ausgleichs- und Versorgungsansprüche geschädigter Berufssoldaten nach dem Sodatenversorgungsgesetz (SVG) (für andere Soldaten gelten teilweise gesonderte Vorschriften)I. Schon vor ei

zum Artikel gehen

Zu den verfahrensrechtlichen und formellen Tücken der Beanstandung von Gemeindevertretungsbeschlüssen

Zu den verfahrensrechtlichen und formellen Tücken der Beanstandung von Gemeindevertretungsbeschlüssen Dr. Tobias T. Weitz, Darmstadt*Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat in einem Urteil vom

zum Artikel gehen

Mögliche Inhalte eines Bauvertrages

Mögliche Inhalte eines Bauvertrages I. Angaben zu den Vertragsparteien Auftraggeber Auftragnehmer ggf. Vertretungsregelungen II.  Angaben zum Vertragsgegenstand Bezeichnung des Bau

zum Artikel gehen

Grundlagen des Nachbarschutzes gegen Bauvorhaben

Grundlagen des Nachbarschutzes gegen Bauvorhaben Dr. Tobias Timo Weitz Rechtsanwälte Lankau, Dr. Weitz & Collegen Hilpertstraße 3, 64295 DarmstadtI. Wann kann der Mandant erfolgreich Rech

zum Artikel gehen

Der Akteneinsichtsausschuss

Der Akteneinsichtsausschuss Als neben dem Baurecht und dem Immobilienrecht (inklusive Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) allen voran auf das Verwaltungsrecht mit dem Teilrechtsgebiet Kommu

zum Artikel gehen