Nationales Luftreinhalteprogramm: Ultrafeinstaub durch Großflughäfen reduzieren!

Anlässlich des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 23.07.2024, durch das die Bundesregierung ihr Nationales Luftreinhalteprogramm nachbessern muss, fordern der BUND in Hessen und der BUND Naturschutz in Bayern in einer gemeinsamen Erklärung, dass vorrangig und unverzüglich Maßnahmen gegen die eindeutig vorhandenen Gesundheitsbelastungen durch Ultrafeine Partikel (UFP) eingeleitet werden. Hierbei wird auf eine kürzlich bekannt gewordene Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag verwiesen (WD 8-3000-031/24). Da diese Belastungen nachweislich besonders durch den Flugverkehr an Großflughäfen ausgehen, sind deshalb vor allem die Landesregierungen in Hessen und Bayern als jeweilige Mehrheitseigner der Flughafen-Betreibergesellschaften FRAPORT und FMG gefordert. Die genannte Expertise bestätigt, dass trotz einiger Lücken bei toxikologischen und epidemiologischen Nachweisen eindeutige Aussagen möglich sind, die zu Maßnahmen im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge notwendig werden. Die genannten Probleme wurden auf anderen internationalen Flughäfen bereits vor mehr als zehn Jahren dokumentiert und haben auch zu Aktionsplänen zur Reduzierung der UFP-Belastung geführt. Demgegenüber verschanzen sich die Flughafenbetreiber FRAPORT und FMG hinter lufthygienischen Berichten auf Basis der mit Grenzwertfestlegungen versehenen Feinstaubgrößen PM 2,5 und PM 10. Ultrafeinstäube sind aber kleiner und deswegen auch gesundheitsschädlicher. Und sie entstehen vor allem beim Bodenverkehr der Flugzeuge am Flughafen. Unabhängig davon gelten die Grenzwerte seitens der WHO als überholt, weshalb derzeit an wesentlich strengeren EU-Vorgaben gearbeitet wird. Gleichzeitig wird bei UFP von FRAPORT und der FMG auf "nicht gesicherte" wissenschaftliche Erkenntnisse verwiesen. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: "Weitere wissenschaftliche Erkenntnisse, wie sie mit der derzeit durch die Hessische Landesregierung beauftragten SOURCE-Studie zu Belastungen und Wirkungen von UFP erfolgen sollen, sind zwar unstrittig notwendig, dürfen aber keine Alibi-Funktion für den Flughafenbetreiber sein". Dr. Christine Margraf vom BUND Naturschutz Bayern verweist auf Eigenaktivitäten ihres Verbandes zusammen mit dem örtlichen „Bürgerverein Freising“: „Aufwändige Messungen des Bürgervereins auf einem Grundstück des BN direkt am Flughafen München in den ersten Monaten dieses Jahres haben die extremen UFP-Belastungen sehr zuverlässig nachgewiesen. An fast allen Tagen werden die WHO-Richtwerte um ein Vielfaches überschritten. Auch frühere Messungen in den angrenzenden Kommunen haben teils sehr hohe Werte ergeben. Auf dieser Basis haben wir zusammen mit dem Bürgerverein und dem Aktionsbündnis AufgeMUCkt bereits von politischen Entscheidungsträgern Maßnahmen eingefordert“. Als zentrale Maßnahmen sehen BUND Bayern und BUND Hessen den Flugverkehr zu reduzieren, schwefelarmes Kerosin zu verwenden und die Flugzeuge emissionsarm am Boden zu schleppen. Für die Flughäfen in Frankfurt und München gilt in gleicher Weise, dass diese durch den Flugbetrieb nicht nur Gesundheitsbelastungen durch Fluglärm und UFP verursachen, sondern zudem Haupt-Emittenten von Treibhausgasen sind. Auch für die bundesweit vorhandenen Ziele einer Klimaneutralität ist deshalb eine drastische Reduzierung des Flugverkehrs zwingend, was seitens der jeweiligen Flughafenbetreiber einen Verzicht auf vorhandene Ausbaupläne erfordert. UFP-Messdaten zum Flughafen München des Bürgervereins Freising: bv-freising.de

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