Steuerfreiheit von Supervisionsleistungen (BFH) - Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL

Hallo zusammen, kurze Frage: Wenn Art. 132 Abs. 1 Buchst j MwStSystRL angewendet wird, kommen diese Umsätze weder in die Umsatzsteuervoranmeldung noch in die Umsatzsteuererklärung, da diese Steuerfreiheit nicht in nationales Recht umgesetzt wurde? Falls Widererwarten doch eine Angabe in der USt.-VA oder /-Erklärung erfolgen muss, in welches Feld müssen diese? Danke für Eure Unterstützung. Gruß Sunny

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Bacalar Die Lagune der 7 Farben

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Calakmul Spektakuläre Maya Ruinen mitten im Dschungel

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Veränderte Wegezeitentschädigung für Beschäftigte am Bau

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Was versteht man unter einer betrieblichen Altersversorgung? Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Bei der klassischen betrieblichen Altersversorgung übernimmt die Finanzierung dieser Zusatzrente

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