Neue Anforderungen an die Heizkostenabrechnung ab Januar ´23

Neue Anforderungen an die Heizkostenabrechnung ab dem 01.01.2023 Für die Erstellung der Heizkostenabrechnung gemäß CO₂-KostAufG wird zukünftig die Angabe zum, CO₂-Ausstoß und die Angabe der CO₂-Kosten benötigt. Diese Kosten erhalten Sie von Ihrem Gasversorger auf der jährlichen Abrechnung. Die CO₂-Kosten werden immer dann fällig, wenn ein fossiler Brennstoff vorhanden ist wie etwa Heizöl, Gas, Fernwärme Was bedeutet dies für mich als Vermieter? Zum 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz kurz CO₂KostAufG in Kraft getreten. Derzeit können Sie die Kosten für CO₂-Bepreisung komplett an Ihren Mieter weitergeben. Mit Inkrafttreten des Gesetztes sollen die CO₂-Kosten in Wohngebäuden gemäß einem 10-Stufen-Modell anhand des tatsächlichen Verbrauches aufgeteilt werden. Dies bedeutet, dass die Kohlendioxidkosten entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro m² Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes abgestuft verteilt werden. Je schlechter die Energieeffizienz des Wohngebäudes, desto höher soll der zu tragende Kostenteil für Sie als Vermieter sein. Die Festlegung der von Ihnen zu tragenden CO₂ Kosten und die von Ihrem Mieter erfolgt über die jährliche Heizkostenabrechnung. Was müssen Vermieter nun tun? Sobald die Heizkostenabrechnungserstellung ansteht, übermitteln Sie Ihrem Heizkostendienstleister alle Kosten, die er für die Erstellung benötigt. Zusätzlich müssen Sie nun den Kostenpunkt CO₂-Steuer angeben. Diese Kosten finden Sie auf der jährlichen Endabrechnung Ihres Gasversorgers. Sollte der Abrechnungszeitraum Ihres Gasversorgers abweichend von dem Abrechnungszeitraum der Heizkostenabrechnung sein, müssen Sie bei Ihrem Gasversorger eine Simulationsrechnung zum Abrechnungsende anfordern. Wir empfehlen Ihnen, den Abrechnungszeitraum bei Ihrem Gasversorger zukünftig zu ändern. Ihr Heizkostendienstleister ermittelt im Anschluss den CO₂-Ausstoß. Verteilung der Kosten In der unten angezeigten Grafik wird dargestellt, wie die Kosten auf Vermieter Mieter verteilt werden. Wir empfehlen Ihnen bei einem hohen Vermieteranteil sich einmal unseren Beitrag zum Thema Was Vermieter in der Energiekrise wissen sollten anzusehen. Auch kann ein Energieberater vor Ort gute Tipps geben, wie Sie Ihren Vermieteranteil reduzieren können. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzten, denn wir haben erfahrene Energieberater an der Hand. gut vorbereitet für die nächste Abrechnung Der Beitrag Neue Anforderungen an die Heizkostenabrechnung ab Januar ´23 erschien zuerst auf Arnold Immobilien.

zum Artikel gehen

Heizkostenabrechnung bei Nutzerwechsel

The post Heizkostenabrechnung bei Nutzerwechsel appeared first on MINEKO.

zum Artikel gehen

Der Balkon in der Heizkostenabrechnung

The post Der Balkon in der Heizkostenabrechnung appeared first on MINEKO.

zum Artikel gehen

Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel ohne Zwischenablesung

The post Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel ohne Zwischenablesung appeared first on MINEKO.

zum Artikel gehen

2023-Januar: Neue bundeseinheitliche Wohngeldvordrucke – FASSUNG JANUAR 2023

Der Länder-Arbeitskreis Wohngeld hat neue bundeseinheitliche Wohngeldanträge auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss herausgegeben. Wir haben die aktuellen Vordrucke für Sie im Programm, welche bereits die aktuellen, zum 1. Januar 2023 geltenden Gesetzesänder

zum Artikel gehen

Weihnachtsgrüße und Start ins neue Jahr

Wir wünschen allen frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024! Das neue Jahr beginnt dann tänzerisch mit den folgenden Terminen: Dienstag, 09. Januar 2024 14:00 Uhr  Senioren Freitag,   12. Januar 2024  16:00 Uh

zum Artikel gehen