Neue Fördermöglichkeiten für Betriebliches Mobilitätsmanagement

Neue Förderung für Betriebliches Mobilitätsmanagement Durch Betriebliches Mobilitätsmanagement können Unternehmen eine effiziente, attraktive und umweltverträgliche Mobilität ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und aktiv gestalten. Es umfasst alle Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen, um den von ihnen verursachten Verkehr zu lenken und möglichst zu verringern. Dazu gehören Fahrten der Mitarbeitenden von und zur Arbeitsstätte, betriebliche Fahrten wie Dienst- oder Geschäftsreisen, Flottenmanagement und -umbau, Kunden- und Besucherverkehre sowie organisatorische, prozessuale oder digitale Innovationen. Durch ein strategisches Mobilitätsmanagement können Unternehmen nicht nur Kosten einsparen, sondern auch einen positiven Beitrag zur Umweltentlastung sowie zur Motivation und Gesundheit ihrer Beschäftigten leisten und zum Unternehmensimage beitragen. Betriebliches Mobilitätsmanagement erfordert eine Analyse des Mobilitätsverhaltens und der Bedürfnisse der Mitarbeitenden sowie die Erstellung und Umsetzung eines Mobilitätskonzepts, das wünschenswerte Mobilitätsformen unterstützt. Um Unternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nun einen dritten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ mit dem Schwerpunkt Innovationsförderung gestartet. Gefördert werden Projekte, die zum Klimaschutz durch bessere Mobilität in Betrieben und Einrichtungen beitragen. Die geförderten Projekte sollen innovative und umfassende Maßnahmen in verschiedenen Themenbereichen des Personenverkehrs umsetzen, wie z. B. Mitarbeitermobilität, Flottenmanagement, Dienstreisen oder Kundenverkehre. Dabei sollen organisatorische, prozessuale oder digitale Innovationen entwickelt werden, die wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen im Betrieblichem Mobilitätsmanagement setzen. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Konzepte umsetzen wollen oder dazu beitragen. Verbundvorhaben sind wünschenswert. Die Projektskizzen müssen bis zum 31. August 2023 über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes eingereicht werden. ► Mehr Informationen unter: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/BMM/BMM_Inhalt.html Deutschlandticket als Jobticket Auch mit dem Deutschlandticket können Unternehmen die Mobilität Ihrer Mitarbeitenden fördern. Trägt der Arbeitgeber mind. 25 Prozent der Kosten des Tickets, wird das Ticket für den Arbeitnehmenden um weitere 5 Prozent reduziert und kostet monatlich lediglich 34,30 Euro. Details dazu finden Sie hier. Für Auszubildende gibt es das Ticket ab 1. September 2023 vergünstigt für 29 Euro. ► Weitere Informationen sind auf unserer IHK-Homepage hinterlegt. .fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;margin-top : 0px;margin-bottom : 0px;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {padding-top : 0px !important;padding-right : 0px !important;margin-right : 1.92%;padding-bottom : 0px !important;padding-left : 0px !important;margin-left : 1.92%;}@media only screen and (max-width:1024px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 1.92%;margin-left : 1.92%;}}@media only screen and (max-width:640px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 1.92%;margin-left : 1.92%;}}.fusion-body .fusion-flex-container.fusion-builder-row-1{ padding-top : 0px;margin-top : 0px;padding-right : 0px;padding-bottom : 0px;margin-bottom : 0px;padding-left : 0px;}

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