Organisation von Arbeitsschutz im Betrieb

Dass das Thema Arbeitssicherheit im Betrieb wichtig ist, zeigt bereits die Vorschrift des Arbeitssicherheitsgesetzes, nach der die Beschäftigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit für jeden Betrieb mit mindestens einem Mitarbeiter vorgeschrieben ist. Doch wie wird dies konkret umgesetzt, welche Pflichten haben Sie als Arbeitgeber und wer kümmert sich um die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb? Arbeitssicherheit im Betrieb – Wer ist zuständig? Betrieblicher Arbeitsschutz ist grundsätzlich erst einmal Sache des Arbeitgebers. Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, sich über potenzielle Gefahrenquellen in Ihrem Betrieb zu informieren und diese anschließend entweder ganz zu beseitigen oder bestmöglich zu minimieren. Um die Gefahrenquellen im Betrieb zu ermitteln, müssen Sie zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Hierbei können Sie sich Unterstützung in Form einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuholen oder dies – sofern Ihr Betrieb über weniger als 50 Mitarbeitende verfügt – selbst in die Hand nehmen. In der Unternehmerschulung lernen Sie, wie Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung alle potenziell gesundheitsgefährdenden Geräte und Arbeitsweisen schriftlich festhalten und anschließend beseitigen. Aufgaben des Arbeitsschutzes Zu dem Bereich Arbeitsschutz zählt grundsätzlich alles, was dazu dient, die Gesundheit aller sich im Betrieb befindlichen Personen zu wahren. Das bezieht sich sowohl auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch auf Kunden und unbeteiligte Dritte. Die Aufgabenbereiche variieren je nach Unternehmen stark. Von Absicherungsmaßnahmen beim Gerüstbau über das Anlegen Persönlicher Schutzausrüstung bis hin zur Überprüfung der Büroausstattung – all dies gehört zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz. Je nach Größe eines Betriebs werden diese Überprüfungen durch externe Fachkräfte vollzogen. Dabei handelt es sich dann um die sogenannte Regelbetreuung. Für kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden ist es für Sie als Arbeitgeber jedoch ebenfalls möglich, den Arbeitsschutz im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst zu organisieren. Hierfür müssen Sie zunächst jedoch die notwendige Unternehmerschulung absolvieren. Dort werden Ihnen Inhalte, wie die Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sowie die korrekte Art, Ihre Arbeitnehmer zu unterweisen, vermittelt. Betriebsanweisungen und Unterweisungen im Arbeitsschutz Neben der Gefährdungsbeurteilung sind Betriebsanweisungen ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsschutz Organisation. In diesen müssen alle wichtigen Informationen zu potenziellen Gefahrenquellen im Betrieb festgehalten werden, ebenso wie das notwendige Verhalten im Ernstfall. Betriebsanweisungen dienen dazu, bestimmte Tätigkeiten im Betrieb zu regeln und so möglichst sicher zu gestalten, zum Beispiel den Umgang mit bestimmten Maschinen, Anlagen oder Geräten. Sofern Gefahrstoffe im Betrieb Verwendung finden, muss zusätzlich eine Betriebsanweisung nach §14 der Gefahrstoffverordnung erstellt werden. Darin sollten die entsprechenden Gefahrstoffe aufgelistet sein sowie Informationen zu deren Lagerung und den Gefahren, die von ihnen ausgehen. Ein ausführlicheres Gefahrstoffkataster darf in Betrieben mit Gefahrstoffen zusätzlich nie fehlen und muss regelmäßig aktualisiert werden. Betriebsanweisungen gehen immer mit einer Unterweisung einher, da sie selbst nur die wichtigsten Informationen in Kürze enthalten sollen. Eine ausführlichere Erläuterung sowie die Möglichkeit, dass Fragen gestellt werden können, darf deshalb nicht fehlen. Wie Sie dies optimal gestalten, wird Ihnen ebenfalls in der Unternehmerschulung vermittelt. Unternehmerschulungen für optimale Arbeitsschutz Organisation im Betrieb Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, für optimalen Arbeitsschutz im Betrieb Sorge zu tragen. Ein Missachten der erforderlichen Arbeitsschutz Organisation kann fatale Folgen haben. Dass einen dies einschüchtern kann und man sich überfordert von all den Vorschriften und der Verantwortung fühlt, ist vorstellbar. Doch die BGW-Unternehmerschulungen sind genau hierauf ausgelegt. In lockerer Atmosphäre werden Ihnen alle notwendigen Inhalte in sechs Lerneinheiten à 45 Minuten anschaulich vermittelt. So haben Sie immer die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Anschließend sind Sie bestens darauf vorbereitet, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens selbst zu organisieren und beständig zu optimieren. Die Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Bestandteil der Regelbetreuung. Die FaSi unterstützt Sie als Arbeitgeber bei der Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb. Karriere im Arbeitsschutz Sollte für Sie die alternative bedarfsorientierte Betreuung aufgrund der Größe Ihres Unternehmens nicht in Frage kommen, könnten Sie immer noch einen interessierten Arbeitnehmer darin unterstützen, sich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden zu lassen. Im Anschluss kann dieser als fest angestellte FaSi in Ihrem Betrieb arbeiten. Hierfür empfiehlt sich die FaSi-Ausbildung der BAU WEITERBILDUNG. Der staatlich anerkannte Ausbildungsweg richtet sich nach den aktuellen Vorgaben der DGUV und ist ebenfalls im Form eines Komplettpakets einschließlich der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sowie zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) verfügbar. Organisation von Arbeitsschutz – Sache des Arbeitgebers Sollten Sie zur Regelbetreuung verpflichtet sein, werden Ihnen zwangsläufig einige Arbeiten und Pflichten in puncto Arbeitsschutz abgenommen. Trotzdem ist und bleibt dies wohl einer der wichtigsten Aufgaben eines Arbeitgebers. Um sich der Aufgaben bewusst zu werden, die damit einhergehen, und damit Sie dazu in der Lage sind, Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, ist die BGW-Unternehmerschulung der optimale Weg. Nehmen Sie die Organisation des Arbeitsschutzes selbst in die Hand und starten Sie Ihre Schulung noch heute! Haben Sie noch Fragen zu unserem Schulungsangebot? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme! Der Beitrag Organisation von Arbeitsschutz im Betrieb erschien zuerst auf BAU WEITERBILDUNG.

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