OVG-Urteil: Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall führen

von KLAUS KELLE MÜNSTER Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Berufungsklage der AfD im Streit um die Einstufung der Partei als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz abgewiesen. In dem Prozess ging es in der Berufungsverhandlung um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) zu Recht als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstuft. Schon in der ersten Instanz hatte das Kölner Verwaltungsgericht diese Einstufung des Inlandsgeheimdienstes bestätigt. Nach der heutigen Entscheidung in Münster ist klar, dass die AfD weiter auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden darf. Die OVG-Richter begründeten ihre Entscheidung u. a. damit, dass der Verfassungsschutz bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt habe, dass das Vorgehen des Verfassungsschutzes mit dem Grundgesetz, dem Europarecht und dem Völkerrecht vereinbar sei. Bei der AfD lägen eindeutig »Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen« vor, außerdem verfolge sie Bestrebungen »gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen«. Welche Auswirkungen das heutige Urteil auf die AfD als Partei aber auch zukünftige Wahlergebnisse haben wird, ist jetzt überhaupt nicht absehbar. Geschichtskundige Leser werden sich allerdings erinnern, dass der Niedergang der rechten Republikaner in den 90er Jahren damit begann, dass die Partei als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt wurde. Viele bürgerliche Konservative zogen sich daraufhin zurück, besonders Beamte und Menschen in gehobenen Positionen, die etwas zu verlieren haben. Die Republikaner waren erfolgreich, versammelten Millionen Wähler hinter sich Aber sie erlangten nie die Stärke, die die AfD seit Jahren in den deutschen Parlamenten hat. Auch wenn sie ausgegrenzt und ihre Abgeordneten mit teilweise unfairen Mitteln aus dem politischen Diskurs draußen gehalten werden, so ist die AfD heute eine politische Größe in Deutschland, gerade in den Umfragen gleichauf mit den Grünen, die seit 20 Jahren die politische Agenda in diesem Land dominieren. Und die Parteien, die wir immer noch „Etablierte“ nennen, haben dem bei den Grünen wenig entgegenzusetzen. Gerade deshalb ist das Jahr 2024 so spannend, wo das traditionelle deutsche Parteiensystem aufgebrochen werden kann, wo die Freien Wähler eine auch bundesweit wahrnehmbare politische Kraft ist, wo mit Sahra Wagenknechts BSW sicher eine neue Partei in unsere Parlamente einziehen und dabeisitzen wird, wenn die politischen Karten neu gemischt werden. Und rechts gibt es da ja auch noch die konservative WerteUnion (WU) des früheren Verfassungsschutz-Chefs Hans-Georg Maaßen. Die Partei haben Manche schon abgeschrieben nach öffentlichen Streitereien in der Folge des Gründungsparteitags. Aber Totgesagte leben länger, wie der Volksmund weiß. Erst am Wochenende haben sich die neuen Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Brandenburg der WerteUnion gegründet. Parteichefin an Rhein und Ruhr ist die langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel, schon als Sprecherin des konservativen Berliner Kreises in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine resolute Streiterin für Familienwerte und anderes Konservatives, die auch keinem Zank mit der damals mächtigen Bundeskanzlerin Angela Merkel aus dem Weg ging. Wie könnte die Union heute dastehen, wenn sie auf Pantel, Maaßen und andere gestandene Konservative zugegangen wäre und sie eingebunden hätten in den Neuaufbruch unter Friedrich Merz. Aber geschenkt, es gibt kein Zurück… Der Beitrag OVG-Urteil: Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall führen erschien zuerst auf The Germanz.

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