Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung bis 30 Kilowatt ab 2022 steuerfrei
Neue STICKY ERP-Systemnachricht Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 0% eingeführt, welcher ab dem Jahr 2023 für die Lieferung von Photovoltaikanlagen anwendbar ist. Zur Übermittlung von Einnahmen au
Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bislang erfolgte die Bemessung der Grundsteuer in den alten Bundesländern nach Einheitswerten, die anhand der Wertve
zum Artikel gehenBefreiung von der Gewerbeanmeldepflicht für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen
zum Artikel gehenBefreiung von der Gewerbeanmeldepflicht für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen
zum Artikel gehenBefreiung von der Gewerbeanmeldepflicht für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen
zum Artikel gehen