Prof. Dr. Jochen Taupitz in Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzung berufen

Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition vereinbart, eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. Ende Februar hat das Bundesgesundheitsministerium den Arbeitsbeginn der dazu eingesetzten Kommission verkündet.Jochen Taupitz, Seniorprofessor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechts­vergleichung an der Universität Mannheim, wird in einer der zwei berufenen Arbeitsgruppen der Kommission mitwirken. Diese soll auf Grundlage der aktuellen Rechtslage prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft – bei der die Leihmutter keinen finanziellen Ausgleich erhält – möglich ist.Der Medizinrechtler lehrt und forscht seit 1990 an der Universität Mannheim. Er war zudem Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer und Stellvertretender Vorsitzender im Deutschen Ethikrat. Darüber hinaus war er bis 2022 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim (IMGB).Die Berufung der Sachverständigen erfolgte durch den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach, den Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus. Insgesamt umfasst die Kommission 18 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Medizin, Verfassungsrecht, Familienrecht und Öffentliches Recht.

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Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft für Prof. Dr. Jochen Taupitz

In seiner Laudatio verwies der Präsident der Bundes­ärztekammer Prof. Dr. (I) Klaus Reinhardt darauf hin, dass die Bundes­ärztekammer in den letzten Jahrzehnten in zahlreichen Gremien auf die medizinrechtliche und medizinethische Expertise von Prof. Taupi

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Amtsantritt der beiden neuen Ombudspersonen und der drei Mitglieder der Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Zum 1. September 2023 wurden wichtige Positionen an der TU Berlin neu besetzt. Für die nächsten vier Jahre ist Prof. Dr. Gabriele Steidl die neue Ombudsfrau und Prof. Dr. Jens Kurreck der neue Ombudsmann der TU Berlin. Ebenso wurden für eine vierjährige A

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Proteste im Iran: TU Berlin zeigt sich besorgt und unterstützt das Recht auf Selbstbestimmung

Nach dem gewaltsamen Tod von Mahsa (Zhina) Amini im Polizeigewahrsam kommt es derzeit landesweit im Iran zu Protesten um Freiheit und Selbstbestimmung sowie in Solidarität mit der 22-Jährigen. Amini war zuvor von der Sittenpolizei festgenommen worden. Die

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EU-Kommission genehmigt Übernahme von Unitymedia durch Vodafone

Vodafone hat es geschafft: Unter Auflagen erlaubt die EU-Kommission die geplante Übernahme der Kabelnetze von Liberty Global in Deutschland, der Tschechischen Republik, Ungarn und Rumänien. Weiterlesen Der Beitrag EU-Kommission genehmigt Übernahme v

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Wahl der*des Präsident*in und 1. Vizepräsident*in: Kuratorium folgt dem Votum des Akademischen Senats

Berlin, 5. November 2021Sowohl die Charité-Wissenschaftlerin Prof. Dr. Geraldine Rauch als auch der amtierende Präsident der TU Berlin Prof. Dr. Christian Thomsen und die Physikprofessorin der TU Berlin Prof. Dr. Ulrike Woggon wurden am 5. November 2021 v

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