Prokura: Einfach und umfassend erklärt

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von mer Bekar Im Unternehmensalltag spielt die Prokura eine wichtige Rolle. Bei der Prokura handelt es sich um eine besondere Form der Vollmacht. Durch sie ist der Prokurist dazu befugt, verschiedenste Geschfte und Rechtshandlungen im alltglichen Gewerbebetrieb zu erledigen. Und fr ein Unternehmen kann das sehr wichtig sein. Denn der Geschftsfhrer kann unmglich jede Kleinigkeit im Geschftsalltag selbst entscheiden und jeden Vertrag persnlich unterschreiben. Erteilt er Prokura, kann ihn der Prokurist vertreten und so zu geschftlichen Ablufen ohne Unterbrechungen und lange Wartezeiten beitragen. Gleichzeitig entsteht fr die Geschftspartner eine grere Rechtssicherheit, denn eine Prokura wird im Handelsregister eingetragen. Eine Prokura macht es mglich, einer Person, die kein gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist, eine sehr umfangreiche Vollmacht zu erteilen. Grundstzlich ist ein Prokurist nmlich zu allen gerichtlichen und auergerichtlichen Geschften befugt, die in einem Gewerbebetrieb blicherweise so anfallen. Wenn Sie kein Unternehmer sind, nicht BWL studiert haben und auch sonst bisher wenig mit dem Thema zu tun hatten, werden Ihnen einige Punkte aber vielleicht nicht klar sein. Um Abhilfe zu schaffen, beantworten wir deshalb in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen rund um die Prokura. Was genau ist eine Prokura? Das Wort Prokura steht zum einen fr Vollmacht. Zum anderen geht der Begriff auf die lateinischen Vokabeln pro und curare zurck und bedeutet bersetzt fr etwas Sorge tragen. In Deutschland, aber auch in sterreich und in der Schweiz handelt es sich bei der Prokura um eine umfangreiche, geschftliche Vertretungsmacht. hnlich wie die Handlungsvollmacht bestimmt sie eine Person zum Stellvertreter und zielt darauf ab, eine sichere Grundlage im und fr den Handelsverkehr zu schaffen. Die gesetzlichen Grundlagen fr die Prokura ergeben sich aus den 48 bis 53 des Handelsgesetzbuches (HGB). Ergnzend dazu gelten die Regelungen, die gem den 164 ff. Brgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Vollmachten Anwendung finden. Wer kann eine Prokura erteilen? 48 Abs. 1 HGB besagt, dass nur der Inhaber eines Handelsgeschfts oder sein gesetzlicher Vertreter eine Prokura erteilen kann. Zu diesem Personenkreis gehren in erster Linie Handelsgesellschaften wie zum Beispiel die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft mit beschrnkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG) Kapitalgesellschaften, sich in Liquidation befinden eingetragene Genossenschaften Kaufleute kraft Eintragung Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger, die Handelsgeschfte von Erblassern weiterfhren Privatpersonen hingegen knnen keine Prokura erteilen. Gleiches gilt fr Kaufleute und Unternehmer mit einem Kleingewerbe, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Und auch der Prokurist selbst kann keine Prokura erteilen. Denn im Unterschied zu einer Untervollmacht gibt es so etwas wie eine Unter-Prokura nicht. Wer kann Prokurist werden? Jede natrliche und voll geschftsfhige Person kann zum Prokuristen bestellt werden. Ob die Person ein Mitarbeiter des Unternehmens ist, spielt keine Rolle. In der Praxis ist es zwar blich, dass der Geschftsfhrer jemandem Prokura erteilt, der der Firma angehrt. Zwingend notwendig ist ein Angestelltenverhltnis aber nicht. Sich selbst kann der Inhaber eines Handelsgeschfts keine Prokura erteilen. Und nach gngiger Auffassung kann auch der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens, also zum Beispiel der Geschftsfhrer einer GmbH, ein Vorstandsmitglied einer AG oder der persnlich haftende Gesellschafter einer OHG, nicht zur gleichen Zeit Prokurist des Unternehmens sein. Wie wird jemand zum Prokuristen? Eine Prokura erfordert eine ausdrckliche Erklrung. Das ist in 48 Abs. 1 HGB so festgelegt. Stillschweigend kann eine Prokura nicht erteilt werden. Ebenso ist ausgeschlossen, dass sich die Prokura durch schlssiges Handeln ergibt. Wird es geduldet, dass jemand als Stellvertreter auftritt, kann das zwar eine Handlungsvollmacht begrnden. Eine wirksame Prokura entsteht dadurch aber nicht. Bestellt der Geschftsfhrer eine Person zum Prokuristen, kann er dieser Person gegenber erklren, dass er ihr Prokura erteilt. Mglich ist aber auch, dass der Geschftsfhrer die Erklrung gegenber dem Geschftspartner abgibt, bei dem er vom Prokuristen vertreten wird. Damit entspricht die Vorgehensweise dem, was bei einer Vollmacht als Innen- und als Auenvollmacht bezeichnet wird. Eine schriftliche Erklrung ist bei einer Prokura nicht vorgeschrieben. Eine mndliche Erteilung der Prokura wrde also grundstzlich ausreichen. Allerdings muss sie ffentlich bekannt gemacht werden, indem eine Eintragung im Handelsregister erfolgt. In welchen Formen gibt es die Prokura? Im Zusammenhang mit der Prokura werden verschiedene Varianten voneinander unterschieden. Dabei ergibt sich aus der jeweiligen Art, wie der Prokurist den Geschftsfhrer vertreten kann. Es geht also weniger um die Geschfte und Rechtshandlungen, zu denen der Prokurist befugt ist. Stattdessen steht die Form der Vertretung im Vordergrund. Einzelprokura Eine Einzelprokura ermchtigt den Prokuristen zur Einzelvertretung. Das bedeutet, dass er in Vertretung des Geschftsfhrers alleine auftreten und eigenstndig handeln kann. Gesamtprokura Eine Gesamtprokura bezieht sich immer auf zwei oder mehr Personen. Allerdings gibt es innerhalb der Gesamtprokura noch einmal verschiedene Formen. Bei einer echten Gesamtprokura erteilt der Geschftsfhrer die Prokura gemeinschaftlich an mindestens zwei Prokuristen. Sie knnen den Geschftsfhrer deshalb auch nur gemeinsam vertreten. Gibt es zum Beispiel einen Prokuristen A und einen Prokuristen B, knnen sie etwa Vertrge nur zusammen abschlieen. Einer der beiden Prokuristen alleine kann das nicht. Haben die beiden Prokuristen einem Geschftspartner gemeinsam ein Angebot unterbreitet, kann der Geschftspartner aber auch nur gegenber einem Prokuristen erklren, dass er das Angebot annimmt. Bei der Annahme einer Willenserklrung handelt es sich nmlich um eine sogenannte passive Vertretung. Und sie darf ein Prokurist auch alleine durchfhren. Erlischt irgendwann spter die gemeinschaftlich erteilte Prokura eines Prokuristen, bleibt die Prokura des anderen Prokuristen trotzdem eine Gesamtprokura. Sie verwandelt sich also nicht automatisch in eine Einzelprokura. Eine halbseitige Gesamtprokura liegt vor, wenn Prokurist A zur Einzelvertretung befugt ist, whrend Prokurist B nur eine Gesamtprokura erteilt wurde. Prokurist A kann also eigenstndig agieren. Im Unterschied dazu kann Prokurist B nur gemeinschaftlich mit Prokurist A ttig werden. Eine weitere Form ist die gemischte Gesamtprokura. Sie wird auch unechte Gesamtprokura genannt. Hier ist die Vertretungsmacht des Prokuristen daran geknpft, dass ein gesetzlicher Vertreter mitwirkt. Der Prokurist kann also nicht alleine, sondern nur zusammen mit zum Beispiel dem Geschftsfhrer handeln. Filialprokura Die Filialprokura beschrnkt sich auf den Betrieb von einer oder mehreren Geschftsstellen des Unternehmens. Allerdings mssen die Niederlassungen dann verschiedene Namen haben, wobei Zustze gengen. Das Gegenstck dazu ist die Generalprokura. So eine Prokura umfasst alle Filialen des Unternehmens. Was darf ein Prokurist und was nicht? Was den Umfang einer Prokura angeht, so heit es in 49 Abs. 1 HGB dazu: Die Prokura ermchtigt zu allen Arten von gerichtlichen und auergerichtlichen Geschften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Die Formulierung eines Handelsgewerbes macht einen groen Unterschied zwischen der Prokura und einer Handlungsvollmacht aus. Denn die Handlungsvollmacht beschrnkt sich auf das Handelsgewerbe, das zum Geschftsfeld des Bevollmchtigten gehrt. Im Unterschied dazu kann ein Prokurist auch branchenbergreifend Geschfte abschlieen. Fr die Praxis heit das, dass ein Prokurist fr den Geschftsfhrer zum Beispiel Arbeitnehmer einstellen und entlassen, Mitarbeitern Handlungsvollmachten erteilen, Darlehen aufnehmen und Kredite gewhren, Brgschaften bernehmen, Schenkungen veranlassen, neue Filialen erffnen oder Zweigestellen schlieen, Immobilien kaufen, mieten und vermieten oder Gerichtsverfahren fhren kann. Grundstcke kaufen und belasten, darf der Prokurist hingegen nur dann, wenn er dazu ausdrcklich befugt ist. Auerdem ist er nicht dazu ermchtigt, Grundlagengeschfte zu ttigen, die den eigentlichen Betrieb des Handelsgewerbes betreffen. So ein Grundlagengeschft wre etwa die nderung des Firmennamens oder die Erffnung eines Insolvenzverfahrens. Kann eine Prokura beschrnkt werden? Im Auenverhltnis, also zwischen dem Prokuristen und einem Geschftspartner, kann der Umfang einer Prokura nicht eingeschrnkt werden. Das ist in 50 Abs. 1 und 2 HGB geregelt. Intern kann der Geschftsfhrer verschiedene Beschrnkungen formulieren, um so die Reichweite der Vertretungsmacht einzugrenzen. Im Auenverhltnis gelten diese Beschrnkungen zwar nicht. Aber der Prokurist kann eventuell zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er die internen Beschrnkungen nicht einhlt. Ist die Eintragung in das Handelsregister immer notwendig? Gem 53 HGB ist eine Prokura immer im Handelsregister anzumelden. Dabei muss der Inhaber des Handelsgeschfts oder sein gesetzlicher Vertreter nicht nur eintragen lassen, dass er eine Prokura erteilt hat. Auch wenn die erteilte Prokura erlischt oder abgendert wird, muss das im Handelsregister eingetragen werden. Auerdem ist eine Anmeldung notwendig, wenn es zulssige Besonderheiten gibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Geschftsfhrer eine Gesamtprokura erteilt oder die Reichweite durch eine Grundstcksklausel erweitert. Die Anmeldung zum Handelsregister muss der Inhaber des Handelsgeschfts oder sein gesetzlicher Vertreter veranlassen. Und seine Unterschrift unter der Anmeldung muss ein Notar beglaubigen. Deshalb beauftragen Unternehmen in aller Regel direkt einen Notar, der die Anmeldung aufsetzt, die Unterschrift beglaubigt und das Ganze dann ans zustndige Registergericht bermittelt. Das Registergericht veranlasst daraufhin die Eintragung. Obwohl eine Prokura im Handelsregister eingetragen werden muss, hat die Anmeldung aber nur eine deklaratorische Wirkung. Denn die Prokura ist schon dann gltig, wenn der Geschftsfhrer frmlich eine Person zum Prokuristen ernennt. Die Wirksamkeit einer Prokura hngt also nicht davon ab, ob sie (bereits) im Handelsregister eingetragen ist. Was ist, wenn der Prokurist seine Vertretungsmacht missbraucht? Das Risiko eines Missbrauchs der Vertretungsmacht liegt grundstzlich beim Geschftsfhrer. Selbst wenn der Prokurist seine Befugnisse berschreitet oder zum Nachteil des Unternehmens handelt, bleiben die abgeschlossenen Geschfte deshalb gltig. Allerdings kann der Geschftsfhrer in solchen Fllen unter Umstnden Schadensersatz vom Prokuristen fordern. Dass und welche Geschfte der Prokurist abgeschlossen hat, lsst sich brigens anhand der Unterschrift nachvollziehen. Denn der Prokurist muss seine Funktion durch einen entsprechenden Zusatz verdeutlichen. Diese Pflicht ergibt sich aus 51 HGB. Deshalb setzt ein Prokurist in aller Regel ein Krzel wie ppa oder den Hinweis per Prokura vor seine Unterschrift. Wann endet eine Prokura? Der Geschftsfhrer kann eine erteilte Prokura gem 52 HGB jederzeit widerrufen. Fristen muss er dabei nicht einhalten. Auf die Rechte des Prokuristen aus dem Rechtsverhltnis, das der Erteilung zugrunde liegt, hat der Widerruf der Prokura aber keine Auswirkungen. Widerruft der Geschftsfhrer eine erteilte Prokura mit sofortiger Wirkung und entlsst den Prokuristen, wird die Kndigung des Arbeitsvertrags deshalb erst nach Ablauf der vereinbarten Kndigungsfrist wirksam. Und bis dahin hat der Prokurist Anspruch auf seine Vergtung. Der Widerruf muss genauso erfolgen wie die Erteilung. Das heit: Der Geschftsfhrer muss erklren, dass er die Prokura widerruft und den Vorgang beim Handelsregister anmelden. Neben einem Widerruf kann eine Prokura aber auch durch andere Grnde enden. So erlischt sie zum Beispiel dann, wenn der Prokurist stirbt. der Prokurist selbst zum Inhaber des Handelsgeschfts oder seinem gesetzlichen Vertreter wird, beispielsweise weil er das Unternehmen kauft oder erbt. das Arbeits- oder Dienstverhltnis zwischen dem Prokuristen und dem Unternehmen endet. der Geschftsfhrer den Betrieb des Handelsgeschfts einstellt oder als Kaufmann insolvent wird. Stirbt aber der Inhaber des Handelsgeschfts, erlischt die Prokura dadurch nicht. Und der Prokurist kann seine Vertretungsmacht nicht auf eine andere Person bertragen. Der Beitrag Prokura: Einfach und umfassend erklärt erschien zuerst auf Vollmacht Muster.

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