Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll reformiert und „Mängel“ beseitigt werden. Wir dürfen gespannt sein, was das Jahr 2023 bringen wird. Zum Beispiel könnte sehr gut vorstellbar sein, dass der Begriff der sog. „Rasse“ gestrichen und besser die „rassistische Diskriminierung“ gem. § 1 AGG dargestellt wird. Einen sinnvolles Positionspapier hat hier z.B. der Deutsche Gewerkschaftsbund dargestellt, welcher sich vertiefend mit dieser Thematik auseinander gesetzt hat. Quelle vom 06.12.2022,DGB sieht Reformbedarf beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzhttps://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/recht/++co++14e1d62c-757f-11ed-832f-001a4a160123 Es geht in einem 7-Seitigen pdf-Dokument unter anderem darum, den Begriff der Rasse zu ersetzen und die Privilegierung kirchlicher Arbeitgeber zu streichen. Die Rechte der Beschäftigten und der kollektive Rechtsschutz sollen ausgebaut und Arbeitgeberpflichten konkretisiert werden. Quelle vom 06.12.2022,DGB sieht Reformbedarf beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzhttps://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/recht/++co++14e1d62c-757f-11ed-832f-001a4a160123 Fazit:Das relativ junge Gesetz vom Jahre 2006 könnte verbessert werden, wenn eine politische Einigung zu erzielen wäre. Robert Uhl, Rechtsanwaltwww.raau.de oderwww.rechtsanwalt-uhl.de Der Beitrag Reform des AGG? erschien zuerst auf AGG Online Schulung.
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„Unser Ziel ist es, dass wieder jeder Mensch, unabhängig von seinem finanziellen Background und den familiären Umständen sich die Bildung leisten kann, die für ihn oder sie die richtige ist.“ – Alexander Rodosek, Gründer von meinBafög.de
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