Probleme mit der Urlaubsreise - Ihre Rechte als Urlauber ! Pnktlich zur Ferienzeit gab es auch dieses Jahr wieder viele Probleme im Luftverkehr mit Flugausfllen, Versptungen, Streiks ... Sie wollen vereisen und kurz vor dem Aufbruch zum Flughaben oder noch schlimmer unmittelbar am Flughafen wird Ihnen mitgeteilt, dass die Reise nicht wie geplant stattfinden kann, da Ihr Flug gestrichen oder verschoben wurde. Sofern nach langem Zittern, vielen DIskussionen und Spontanitt Sie doch noch in den in den wohlverdienten Urlaub gelangen oder nach Hause kommen, ist die Erholung doch deutlich gemindert. Wenn man es dann nach vielen Warteschleifen, Verweisen von der Airline zum Reiseunternehmen und zurck, es endlich geschafft hat die Airine oder das Reiseunternehmen zu erreichen, uern diese zwar Verstndnis aber sind doch nur sprlich bereit etwaige Kompensationen zu zahlen. Oftmals wird man doch nur mit einem geringwertigen Gutschein abgespeist. Dabei steht Ihnen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als Fluggast eine pauschale Entschdigung von bis zu 600 Euro zu. Die Hhe der Entschdigung ist dabei abhngig von der Lnge der Flugstrecke, dem Zeitpunkt wann Sie von dem Ausfall unterrichtet worden sind, sowie des Ersatzfluges. Zustzlich zu dieser finanziellen Entschdigung haben Sie als Fluggast auch Anspruch auf sogenannte Betreuungs- und Untersttzungsleistungen. Dazu zhlen unter anderem die Verpflegung sowie die Unterbringung in einem Hotel mittlerer Kategorie. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, bei dem der Flug gestrichen oder verlegt worden ist, besteht zudem in vielen Fllen ein Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises gegenber dem Reiseveranstalter. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ausfall eine deutliche Beeintrchtigung der Reise darstellt und Sie durch die Annullierung einen Urlaubstag verlieren. Eine solcher Anspruch auf Minderung des Reisepreises besteht auch, sofern Sie in ein anderes als das gebuchte Hotel untergebracht werden oder Ihr gebuchtes Hotel nicht den gebuchten Standards entsprochen hat. In diesem Fall ist es wichtig noch vor Ort mgliche Mngel zu dokumentieren und diese dem Reiseveranstalter mitzuteilen. Fr eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfgung. //
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