Ihre Aufgaben im Sicherheitsbereich:- Kontrolle der Alarmanlagen- Anfahrt und Kontrolle verschiedener Objekte- Auch Sicherheitslücken werden von Ihnen analysiert Ihre Grundkenntnisse als Sicherheitskraft m/w/d:- Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddienst- Der Führerschein nach Klasse B muss vorliegen- Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bringen Sie mitWir freuen uns auf Sie. 12016-10000229290-S Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich ganz einfach und unkompliziert über den Bewerben-Button oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder auch schriftlich per Mail.Für Bewerber/innen mit einem gültigem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters oder des Arbeitsamtes, ist unsere Dienstleistung in jedem Fall kostenlos.Hinweis: Wir benötigen nicht für alle ausgeschriebenen Stellen einen Vermittlungsgutschein. Kommen Sie gerne auf uns zu und lassen Sie sich darüber informieren. Wir haben mit einigen unserer Kunden Vereinbarungen getroffen, bei dem das Unternehmen die Kosten für eine Vermittlung trägt.Unsere Personaldisponenten kennen Ihren künftigen Arbeitsplatz und Ihre Vorgesetzten bereits sehr genau! Wir stellen Sie vor und begleiten Sie durch den gesamten Bewerbungsprozess.Bei einer erfolgreichen Vermittlung werden Sie vom Arbeitgeber selbst eingestellt und erhalten auch von diesem den Arbeitsvertrag. Sie haben keinerlei Kosten und Papierkram. Wir sind Ihr Sprungbrett! PerZukunft Arbeitsvermittlung GmbH & Co. KG Einsteinufer 55 10587 Berlin Yasmin Ayad +49 30 34357170 -FDF]]>
Ihr Aufgabenbereich als Sicherheitskraft m/w/d:- Sie führen hauptsächlich Revierfahrten durch- Schließdienst bei Institutionen und Unternehmen gehören auch zu Ihren Aufgaben- Sie führen Alarmverfolgungen durch Ihr Profil als Revierfahrer m/w/d:- Eine abg
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zum Artikel gehenZu finden hier: Zur Webseite Read More Der Beitrag Berliner Frische erschien zuerst auf adocom - Wir erstellen Webseiten und Onlineshops.
zum Artikel gehenBerliner Mietendeckel mit dem Grundgesetz unvereinbar Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 25.3.2021 das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.
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