Riesen Erfolg für Kidical Mass Aktionsbündnis: Nordrhein-Westfalen schafft Durchbruch für sichere Schulwege deutschlandweit

Für mehr Sicherheit für Schulkinder ist die Einrichtung von Schulstraßen in Deutschland bereits heute möglich. Beleg dafür ist ein im Dezember veröffentlichtes und jetzt finalisiertes Rechtsgutachten beauftragt von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. Dem Gutachten zufolge haben Kommunen vielfältige Möglichkeiten Schulstraßen einzurichten und diese nur für den Rad- und Fußverkehr freizugeben. Dennoch waren die Kommunen bislang zögerlich. Entsprechende Erlasse auf Landesebene fehlten. Das ändert sich jetzt! Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland eine landesweite Regelung für Schulstraßen herausgegeben. Der Erlass empfiehlt eine Teileinziehung von Straßen und die Absperrung durch Poller oder Schranken. „Das NRW-Ministerium hat Pionierarbeit geleistet. Andere Bundesländer werden bald folgen. Schulstraßen werden sich im gesamten Bundesgebiet verbreiten und Schulwege allerorts sicherer für Kinder machen“, sagt Simone Kraus, Sprecherin Kidical Mass Aktionsbündnis. Und ergänzt: „Schulstraßen sind Leuchtturmprojekte für aktive Mobilität von Kindern und ein wichtiger Bestandteil für die Mobilitätswende in Deutschland.“ Das ist ein großer Schritt in Richtung Vision Zero, also dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken, aber auch eine Aufforderung an die Bundespolitik schnellstmöglich eine wirkliche Reform von StVG und StVO umzusetzen. Den Erfolg führen die drei Organisationen auf das Schulstraßen-Rechtsgutachten und die Schulstraßen-Aktionstage in ganz Deutschland zurück. Erst Köln, dann Berlin, dann deutschlandweit: Mit Hilfe vieler engagierter Eltern und Initiativen wurden Schulstraßen im Rahmen von Aktionstagen erlebbar gemacht und haben das Interesse der Kommunen geweckt. Mittlerweile gibt es über zehn Kommunen, die Schulstraßen-Pilotprojekte ins Leben gerufen haben. Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende ergänzt: „Dennoch ist eine Reform der Straßenverkehrsordnung unverzichtbar, um die Verkehrswende voranzubringen und kinderfreundliche Mobilität zu fördern. Wir fordern Schulstraßen auch im Bundesrecht zu verankern und die Regelungen zum Nachweis der Gefahrenlage (StVO § 45, Absatz 9) zu reformieren.“ Dieser Nachweis der Gefahrenlage ist bisher Voraussetzung, um überhaupt Eingriffe in den Straßenverkehr im Interesse der Sicherheit vorzunehmen. Gerade deswegen sei der Erlass aus Nordrhein-Westfalen ein Riesenerfolg, so Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Mit dem Erlass machen wir einen sehr großen Schritt nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern es ist ein Meilenstein hin zur bundesweiten Verbreitung von Schulstraßen und damit zu mehr Sicherheit auf Schulwegen. Dieses Signal geht jetzt von Nordrhein-Westfalen aus: Schulstraßen werden kommen, zuerst in Nordrhein-Westfalen, bald schon in ganz Deutschland.“ Erlass Verkehrsministerium „Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen“ zum Download Schulstraßen Rechtsgutachten zum Download Bildmaterial zum Download Zum Hintergrund: Schulstraßen sind Leuchttürme zur Förderung der sicheren und aktiven Kindermobilität. Und sie bieten ein enormes Potenzial für die Mobilitätswende, wie man an Beispielen in Paris sehen kann. Seit Sommer 2021 gibt es Schulstraßen-Aktionstage auch in Deutschland. Das Kidical Mass Aktionsbündnis hat das Konzept bundesweit verbreitet. Es hat das Konzept auf die Straßen gebracht und tausende Eltern und Kinder, Schulen, Anwohnende und Politker*innen davon begeistert. Die Stadt Köln startete 2023 daraufhin einjährige Schulstraßen-Pilotprojekte an vier Schulen. Einige Kommunen sind dem Kölner Beispiel gefolgt, darunter Berlin, Bonn, Dresden, Essen und Ulm. Gleichzeitig berichten Städte und Kommunen über die große Rechtsunsicherheit im Bereich „Schulstraße“. Unter „Schulstraße“ ist ein Set von Maßnahmen und Regeln gemeint, das Kindern im Umfeld von Schulen oder Kitas die Teilhabe an Mobilität und die Verbesserung von Verkehrssicherheit ermöglichen soll. Dafür werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule (oder Kita) für den Kraftverkehr gesperrt - und somit zugleich die Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. Die Sperrung wird typischerweise zeitlich für eine halbe Stunde bis Stunde auf den Schulbeginn oder das Schulende begrenzt (temporäre Schulstraße). Das Umfeld einer Schule kann aber auch dauerhaft autofrei gestaltet werden, um über den ganzen Tag Möglichkeiten zum Verweilen oder Spielen zu schaffen (permanente Schulstraße). Zum Rechtsgutachten: Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsche Kinderhilfswerk und VCD von Dr. Olaf Dilling (re Rechtsanwälte PartGmbB) erstellt und untersucht die planungsrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen sowie straßenrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen anhand der rechtlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung.

  • Netz: Auto
  • Aktualisiert: 15.4.2024
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