Sachsen führt eine Rauchwarnmelder-Pflicht ein

In der neuen Bauordnung des sächsischen Landtages, welche am 08. Juni 2022 verabschiedet wurde, wurde eine verpflichtende Regelung für Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden beschlossen. Bisher waren von dieser Pflicht nur Neu- und Umbauten betroffen. Die Nachrüstung hat bis zum 31. Dezember 2023 bei bestehenden Gebäuden zu erfolgen. Bis dahin gilt eine Übergangszeit. Kommen Sie auf uns zu – wir beraten Sie gerne! Wir bieten unseren Kunden einen Rundum-Service. Dazu gehört die fachgerechte Montage durch unsere TÜV-zertifizierten Servicetechniker sowie die jährliche Inspektion der Geräte. Die Inspektion erfolgt mittels neuester Funktechnologie durch ferninspizierbare Rauchwarnmelder oder auf Wunsch des Kunden durch eine Sichtprüfung vor Ort. Weitere Informationen zu unserem Rauchwarnmelder-Service finden Sie hier: ,https://www.abm-service.de/rauchwarnmelder-service ABM-Energie Service GmbH Tel. 0341 / 42613-0 E-Mail leipzig@abm-energie.de

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Verkehrssicherungspflicht Gemeinde bei Gefahrenquellen auf örtlichem Feld- und Waldweg

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Unzulässige Gebühren bei Zalando: Verbraucherzentrale startet Sammelklage

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Öffentliche Abwasserleitungsentfernung von einem Privatgrundstück

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt  Az.: 4 L 204/22  Beschluss vom 12.01.2024 Auf die Berufung des Beklagten wird das auf die mündliche Verhandlung vom 23. November 2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg geändert. Der Beklagte wird ve

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