Scholz-Anleihe (WKN: A1MLSS): Kläger fordern Nachschlag von 5.8 Mio. EURO

Schirp & Partner Rechtanwälte mbB führen Klage beim Oberlandesgericht Stuttgart Die Scholz Holding GmbH, vormals Scholz AG nach wie vor die zentrale Steuerungseinheit des Schrotthändlers und Metallverwerters Scholz-Gruppe kommt nicht zur Ruhe. Anleger, die in den Jahren 2012 und 2013 in die 182,5 Mio.-Anleihe des Unternehmens investiert hatten, fordern einen Nachschlag von 5,8 Mio. EURO. Das Thema hat nunmehr das Oberlandesgericht Stuttgart erreicht. Zum Hintergrund: Um ihre Verpflichtungen aus der 2012/2013 emittierten Anleihe loszuwerden, hat die Scholz Holding GmbH im Jahre 2016 in Wien ein Kuratelverfahren nach österreichischem Recht durchführen lassen. Dieses Kuratelverfahren führte zu einem zwangsweisen haircut (Forderungsverzicht der Gläubiger): Die Anleihegläubiger mussten auf mehr als 90 % der Anleihe und auf die fälligen Zinsen verzichten. Ein schlimmes Ergebnis für die Anleger. Bis heute toben Schadensersatzprozesse gegen den vormaligen Unternehmenspatriarchen Berndt-Ulrich Scholz, gegen seinen Sohn Oliver Scholz und gegen die Scholz Holding GmbH. Die Klagen stammen von Anlegern, die sich bei ihrem Einstieg in die Scholz-Anleihe arglistig getäuscht fühlen. Unabhängig von diesen Schadensersatzprozessen hat Scholz mittlerweile an einer zweiten Front zu kämpfen: Im 2016er Kuratelverfahren hat die Kuratorin (die Wiener Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch) einen Nachschlag für die Anleihegläubiger verhandelt, der bislang nicht zur Auszahlung gelangt ist. Dieser Nachschlag für die Anleihegläubiger belief sich auf insgesamt EUR 5.801.675,-. Der Nachschlag sollte fällig werden, falls die Scholz Holding GmbH im Jahre 2016 oder im Jahre 2017 ein EBITDA in Höhe von 100 Mio. EURO erreichen oder überschreiten würde. Das EBITDA wurde dabei im Einklang mit dem deutschen HGB definiert. Aufgrund der hohen Forderungsverzichte, die den Gläubigern im Jahre 2016 abgenötigt worden sind (und die nach der EBITDA-Definition des deutschen HGB uneingeschränkt zu berücksichtigen sind), hat die Scholz Holding GmbH im Jahre 2016 ein EBITDA in Höhe von 428,208 Mio. EURO erreicht. Die Schwelle, ab der der Nachschlag fällig wird, wurde also um mehr als das Vierfache überschritten. Der Nachschlag ist mithin fällig geworden und steht den Anleihegläubigern zur Zahlung zu. Die Scholz Holding GmbH verneint jedoch ihre Zahlungspflicht. Mit Hilfe der Wirtschaftsprüfungsfirma Pricewaterhouse Coopers wird der Versuch unternommen, die Forderungsverzichte der Gläubiger vom EBITDA abzuziehen und auf diese Weise ein adjustiertes EBITDA zu bilden. Dieses adjustierte EBITDA soll dann nach allen Abzügen bei ./. 60,144 Mio. EURO auslaufen. Auf dieser Basis vertritt die Scholz Holding GmbH die Rechtsauffassung, den Nachschlag an die Anleihegläubiger nicht bezahlen zu müssen. Dies halten eine Reihe von Anlegern nicht für korrekt und bitten nunmehr das Oberlandesgericht Stuttgart um Entscheidung in ihrem Sinne. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, der die Anleihegläubiger vertritt: Wir werten das Vorgehen der Scholz-Gruppe als plumpen Bauerntrick und als dreisten Versuch, die Anleihegläubiger um die Auszahlung des Nachschlags zu bringen. Verräterisch finden wir schon, dass Pricewaterhouse Coopers selbst von einer aus Sicht des Unternehmens bestehenden Regelungslücke spricht, die durch das adjustierte EBITDA geschlossen werden solle. Im Grundel liegt darin ein kaum demaskierter Versuch, die Anleihegläubiger nun auch noch um die im Wiener Kuratelverfahren verhandelten Brosamen zu bringen, die ihnen überhaupt noch bleiben. Das werden wir nicht hinnehmen. Unsere Mandanten bestehen darauf, dass der Nachschlag ausbezahlt wird. Erreichbar für weitere Auskünfte: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Leipziger Platz 9, D 10117 Berlin, Tel.: 030-3276170 und 0179-5320213, Fax: 030-32761717; mail-Adresse: schirp@schirp.com Der Beitrag Scholz-Anleihe (WKN: A1MLSS): Kläger fordern Nachschlag von 5.8 Mio. EURO erschien zuerst auf Achtung Anleihe!.

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