Solizuschlag weiter zulässig

Der Solidaritätszuschlag steht seit einigen Jahren unter verfassungsrechtlicher Prüfung.

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Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).

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Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).

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Gehaltsumwandlung oder Zuschuss?

Zuschüsse nach Gehaltsverzicht steuerlich zulässig

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Einsprüche jetzt auch Online

Gegen Steuerbescheide und weitere Verwaltungsakte ist das Rechtsmittel des Einspruchs zulässig.

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