Der Solidaritätszuschlag steht seit einigen Jahren unter verfassungsrechtlicher Prüfung.
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).
zum Artikel gehenEinkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).
zum Artikel gehenZuschüsse nach Gehaltsverzicht steuerlich zulässig
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zum Artikel gehenGegen Steuerbescheide und weitere Verwaltungsakte ist das Rechtsmittel des Einspruchs zulässig.
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