Telefonische Krankmeldung – alles, was Sie dazu wissen müssen

Während der Zeit der Corona-Pandemie war es Ärztinnen und Ärzten gestattet, Patienten mit leichten Infektionen nach einer telefonischen Anamnese krankzuschreiben. Dadurch sollten sowohl Arztpraxen entlastet, als auch die Weiterverbreitung der Pandemie, durch viele Patienten im Wartezimmer, möglichst umgangen werden. Diese Regelung besteht nun dauerhaft. Wann wurde die Regelung für die telefonische Krankschreibung beschlossen? Ab dem 7. Dezember 2023 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass Vertragsärzte nun dauerhaft die Befugnis haben, Patienten mit leichten Erkrankungen nach einer telefonischen Anamnese, ohne einen Besuch in der Arztpraxis, krankzuschreiben. Für wen gilt die telefonische Krankmeldung? Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach telefonischer Anamnese ist ausschließlich für Patienten möglich, die der Praxis bereits bekannt sind. Voraussetzung dafür ist, dass die vorliegenden Erkrankungen keine schwerwiegende Symptomatik aufweisen und deren Abklärung nicht durch eine Videosprechstunde erfolgen kann. Die Krankschreibung erstreckt sich in diesem Fall über einen Zeitraum von bis zu fünf Kalendertagen. Sollten die Patienten oder Patientinnen nach diesem Zeitraum weiterhin erkrankt sein, ist ein persönlicher Besuch in der Praxis erforderlich. Gesundheit fördern und Kosten sparen Steuerfreies Urlaubsgeld in der Praxis: Mit dem Benefit JobRlax erhalten die Beschäftigten die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss für den Urlaub durch Erholungsbeihilfe zu erhalten. Arbeitgeber sparen gleichzeitig Lohnnebenkosten und fördern die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden. Mehr erfahren Ärzte sind berechtigt, nach einer telefonischen Anamnese eine Folgebescheinigung auszustellen, sofern sie die Patienten oder Patientinnen zuvor persönlich in der Praxis oder durch einen Hausbesuch untersucht haben und eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit diagnostiziert wurde. Diese Regelung ist analog zur Vorgehensweise bei der Videosprechstunde. Auch hier darf das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit erst nach einer unmittelbaren persönlichen Konsultation des Patienten durch den Arzt festgestellt werden. Auch für Eltern erkrankter Kinder ist eine telefonische Krankschreibung möglich Seit dem 18. Dezember besteht die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung auch für Eltern erkrankter Kinder. Eltern, die ihr erkranktes Kind zu Hause betreuen müssen, haben die Option, sich telefonisch krankschreiben, und sich so von der Arbeit freistellen zu lassen. Es können Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld für einen Zeitraum von bis zu fünf Tagen ausgestellt werden. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass das erkrankte Kind dem behandelnden Arzt oder der Ärztin bekannt ist und diese die telefonische Krankschreibung als vertretbar erachten. Folgende Kriterien sind für die telefonische Krankschreibung außerdem zu berücksichtigen: Keine schwere SymptomatikÄrztliche EntscheidungKeinen AnspruchVoraussetzung: Erkrankung vom Patient weist keine schweren Symptome vor.Arzt entscheidet, ob das Krankschreiben über das Telefon es medizinisch vertretbar ist. wenn der Arzt die Situation nicht ausreichen beurteilen kann, dass vor der Ausstellung eine persönliche Untersuchung in der Arztpraxis erfolgen muss. Wenn einer dieser Kriterien erfüllt ist, kann die Krankschreibung nicht über das Telefon nicht erfolgen, so der Gemeinsame Bundesausschuss. Eine weitere Neuerung bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Seit Januar 2023 erhalten Patienten und Patientinnen nun nicht mehr drei verschiedene Ausfertigungen der Krankschreibung (eine für die Krankenkasse, einen für den Arbeitgeber und eine für sich selbst), sondern nur noch ein Dokument für die eigene Krankenakte. Die Bescheinigungen für den Arbeitgeber und die Krankenkasse sind nun digital. Die Digitalisierung des „gelben Scheins“ entlastet sowohl die Praxen als auch die Krankenkassen. Darüber hinaus kann noch viel Papier gespart werden, was der Umwelt zugutekommt. Das Gesundheitsbudget als attraktiver Benefit für Ihre Mitarbeitenden Unsere kostenlose Infobroschüre bietet eine übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zum Gesundheitsbonus in Form eines Gesundheitsbudgets. Hier herunterladen Wie gibt man dem Arbeitgeber Bescheid, wenn man krank ist? Die Meldung einer Krankheit erfolgt wie üblich: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber sofort darüber informieren, wenn sie aufgrund von Krankheit ausfallen. Es bleibt weiterhin bestehen, dass in der Regel spätestens ab dem vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also eine Krankschreibung, vorgelegt werden muss. Welche Informationen werden weitergegeben? Die Arztpraxen übermitteln grundlegende Informationen, darunter den Namen vom Patient, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie die Angabe, ob es sich um einen Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Gemäß der Verbraucherzentrale werden dem Arbeitgeber weder der Name des Arztes oder der Ärztin noch die gestellte Diagnose bekannt gegeben. Die übermittelten Daten stehen erst ab dem Tag der Krankschreibung zur Verfügung und werden über gesicherte Kommunikationsserver verschlüsselt übertragen. Vor der Weitergabe der Informationen erfolgt zudem ein Abgleich mit dem Datenstand der Krankenkasse. Fazit Infolge der Corona-Pandemie erhielten Ärzte die Befugnis, leichte Infektionen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben, um Praxen zu entlasten und die Pandemiebekämpfung zu unterstützen. Diese Regelung der Krankschreibung wurde am 7. Dezember 2023 vom G-BA dauerhaft vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und gilt für bereits bekannte Patienten. Seit dem 18. Dezember können auch Eltern erkrankter Kinder telefonische Krankschreibungen erhalten, unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien.Darüber hinaus erhalten Patienten nur noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihre Krankenakte, anstatt der bisherigen drei (für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst). Die Bescheinigungen für den Arbeitgeber und die Krankenkasse sind nun digital, was die Praxen und Krankenkassen entlastet. Bei Krankmeldungen bleibt die Notwendigkeit einer ärztlichen Krankschreibung ab dem vierten Tag weiterhin bestehen, wobei dem Arbeitgeber grundlegende Informationen übermittelt werden, jedoch keine persönlichen Daten des behandelnden Arztes oder die gestellte Diagnose.

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