Testament

Testament Neue EU-Regeln seit August 2015 Vorsicht beim Berliner TestamentMit der EU-Erbrechtsverordnung ist am 17.April 2015 eine neue Regelung in Kraft getreten, der insbesondere Anwender des so genannten Berliner Testaments Beachtung schenken sollten. Im Todesfall wird konkret das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.Zwar gilt ab sofort eine Übergangszeit, aber spätestens in drei Jahren wird die Bestimmung auch deutsches Recht sein. Ziel der EU-Initiative ist die Vereinfachung eines gemeinsamen europäischen Erbrechtes. Bislang hatte sich eine Harmonisierung der Bestimmungen in Grenzen überschreitenden Erbangelegenheiten als oftmals schwierig erwiesen. Die neue Regel garantiert, dass die Bestimmungen des Landes gelten, in dem der Erblasser zuletzt seinen Lebensmittelpunkt, bzw. seinen „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ hatte.Probleme sind aber trotz aller Bemühungen um Vereinfachungen unausweichlich, da es z.B. das in Deutschland sehr beliebte Berliner Testament u.a. in Spanien nicht gibt. Wird demnächst ein Erbfall in Spanien nach dem Tod des Erblassers dort geregelt, dann gilt ein Berliner Testament als nicht gültig und es tritt die normale Erbfolge nach spanischem Recht in Kraft.Um Problemen vorzubeugen sollte in Testamenten ab sofort klar definiert sein, welches Erbrecht zur Anwendung kommen soll. Hier ist der „Letzte Wille“ international maßgeblich. So kann ein in Spanien lebender Erblasser seine Angelegenheiten rechtzeitig regeln und eine Abwicklung nach deutschem Recht fordern.Es ist aber beim Berliner Testament darauf zu achten dass Änderungen durch beide Ehepartner veranlasst werden müssen und einseitige Änderungen nicht wirksam werden, unabhängig davon, welcher Ehepartner stirbt.Rechtsanwalt Dr. Sennholz und das erfahrene Team der Anwaltskanzlei Bergemann & Weidner stehen bei Fragen rund um Erbschaft, Testament und Erbvertrag als Ansprechpartner für eine kompetente Erstberatung zur Verfügung. Senden Sie dazu ein Mail mit Rückrufwunsch an die Kanzlei oder rufen Sie direkt während der Geschäftszeiten mit der Bitte um Terminvereinbarung an. Der Beitrag Testament erschien zuerst auf Bergemann & Weidner Rechtsanwälte.

zum Artikel gehen

Wirksamkeit der Erbeinsetzung durch Verweisung auf anderes Schriftstück

Das Kammergericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 13.12.2017, Az. 26 W 45/16, entschieden, dass die Erbeinsetzung durch Verweisung auf ein anderes Schriftstück im Testament wirksam ist. Verweist ein formwirksames und verständliches Testament zur g

zum Artikel gehen

Corona-Pandemie und Vorsorge Wenn nicht jetzt, wann dann?

Jeder sollte sie haben: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Auch die Erstellung eines Testaments sollte überlegt werden. Gern berate ich Sie ausführlich. Danach erstelle ich Ihre Patientenverfügung nach Ihren Wünschen. Dies gilt

zum Artikel gehen

Keine Pflichtteilsentziehung nach Wurstdiebstahl

Keine Pflichtteilsentziehung nach Wurstdiebstahl Unter bestimmten Umständen können Erblasser ihre Nachkommen aus der gesetzlichen Pflichtteilsregel ausschließen. Allerdings hat der Gesetzgebe

zum Artikel gehen

Anfechtung von Bescheiden zur Erbschaftssteuer

Anfechtung von Bescheiden zur Erbschaftssteuer Eine Erbschaftsanfechtung hat zum Ziel, die vom Erblasser in einem Testament oder einem Erbvertrag niedergeschriebenen Folgen eines Erbantritts

zum Artikel gehen

Auserwählt und eins gemacht

Die Lehren der Gnade als Heilmittel gegen Spaltung Tim Kelly zeigt überzeugend, wie im Neuen Testament die Lehren der Gnade dazu verwendet werden, die praktische Einheit unter den Gläubigen zu etablieren. Außerdem bietet dieses Buch eine ausführliche D

zum Artikel gehen