Im Februar 2016 liefern sich zwei junge Mnner kurz nach Mitternacht ein Rennen ber den KuDamm. Mit ca. 160 km/h berfahren sie mindestens eine rote Ampel, eines der Fahrzeuge erfasst einen Fugnger, der gerade die Strae berqueren mchte. Der Fugnger verstirbt kurze Zeit spter an den Unfallfolgen. Das Landgericht Berlin verurteilte beide Mnner wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Am 23.4.2020 beschftigt sich der BGH mit dem Fall erneut. Insbesondere geht es darum, ob wegen Mordes oder Ttung zu verurteilen ist. Dieser und andere bekannte Rasseflle wurden in der Folgezeit sehr kontrovers diskutiert. Am 29.6.2017 hat der Bundestag die Einfhrung des Straftatbestand des 315 d StGB fr die Veranstaltung von bzw. Teilnahme an verbotenen Fahrzeugrennen anstelle der bisherigen Bugeldtatbestnde fr Ordnungswidrigkeiten beschlossen. Damit knnen also nun illegale Autorennen auf ffentlichen Straen knftig mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden. Es bleibt insbesondere abzuwarten, wie die Praxis die sogenannten Rennen gegen sich selbst behandelt. Denn gem. 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB handelt strafbar, wer sich als Kraftfahrzeugfhrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rcksichtslos fortbewegt, um eine hchstmgliche Geschwindigkeit zu erreichen, sprich man macht sich danach als Kraftfahrzeugfhrer ggf. auch strafbar, wenn man gar nicht erst sich ein Rennen mit einem anderen Auto liefert, sondern gegen sich selbst.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.11.2021 unter dem Az.: 4 StR 511/20, PM 208/21 ein Urteil, welches den Angeklagten zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt hat, bestätigt.
zum Artikel gehenIllegale Autorennen auf öffentlichen Straßen werden künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren geahndet. Der Bundesrat billigte in seiner letzten Sitzung aufgrund des Drucks der Öffentlichkeit eine Strafverschärfung, die der Deutsche Bundestag am…
zum Artikel gehenDem Beschuldigten wurde hierbei vorgeworfen, eine rote Ampel überfahren zu haben. Der Versuch, technische Daten und Unterlagen zu der Ampelanlage sowie dem Messgerät zu erhalten, hatten aber weder bei der Stadt Karlsruhe noch dem Amtsgericht oder Landgeri
zum Artikel gehenDiese für Raser wichtige Entscheidung hat das OLG Stuttgart getroffen. Zu der Konstellation der falschen Selbstbezichtigung im Bußgeldverfahren – eine Person benennt sich selbst in dem Fahrzeughalter zugesandten Anhörungsbogen, obwohl sie nicht gefahren i
zum Artikel gehenJetzt auf Stoffbeutel & Turnbeutel Der Berliner Br ist als Wappentier der Hauptstadt allgegenwrtig! Klar, dass wir ihn in abgewandelter Form auch in unsere Entwrfe einbeziehen wollten. Er zeigt, im Gegensatz zum Original,
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