Das OLG Hamm änderte das Urteil des Landgerichts Münster teilweise ab. Die Klage gegen die Beklagten als Gesamtschuldner wurde dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, wobei die Haftung für Beklagte zu 1 auf ein Drittel und für Beklagten zu 3 auf die Hälfte festgesetzt wurde. Berücksichtigt wurde dabei ein hälftiges Mitverschulden des Klägers. Zentrale Punkte []
OLG München Az.: 8 U 1627/22 Beschluss vom 04.10.2022 I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. II. Der Kläger erhält Gelegenheit, sich zu I. bis zum 04.11.2022 zu äußern. III. Binnen derselben Fri
zum Artikel gehenAG Dortmund Az.: 425 C 9453/17 Urteil vom 07.08.2018 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in H
zum Artikel gehenMitteilung der Pressestelle Nr. 027/2020 vom 11.03.2020 Verhandlungstermin am 13. März 2020 in Sachen V ZR 173/19 (Lärmbelästigung nach Austausch des Fußbodenbelags) um 9.00 Uhr Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat ve
zum Artikel gehenIst die Ersatzvornahme vor der Abnahme, also in der Erfüllungsphase, möglich oder erst nach der Abnahme, also in der Gewährleistungsphase? 1. Grundsatz Ob die Abnahme eine Voraussetzung der Geltendmachung von Mängelrechten ist, war nach der Schuldrechtmod
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