Trotz Vollkasko nicht versichert

Besonderheiten in der KFZ Versicherung: Brems-, Betriebs- und Bruchschäden Viele Autofahrer haben eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, um Schäden, für die kein Verursacher herangezogen werden kann, oder die man selbst verursacht hat, abzusichern. Aber dieser Schutz hat auch Grenzen. Eine dieser Grenzen möchte ich hier einmal aufzeigen. Dazu 4 Beispiele aus der Praxis: Hans G. kauf im Baumarkt 2 Eimer Wandfarbe und stellt diese in seinen Kombi. Auf Rückweg muss er stark bremsen, ein Eimer rutscht nach vorn, geht auf und die Farbe verteilt sich im Innenraum. Schaden fast 20.000€. Holger A. hat sich mehrere Leisten gekauft, 2 Meter lang und diese mittig im PKW verstaut. Auch er muss stark bremsen, eine Leiste rutscht nach von und knallt in den Bildschirm des Navigationsgerätes. Schaden rund 3000€. Walter L. fährt auf der Autobahn, als plötzlich ein Reifen hinten platzt. Er kann den Wagen zwar in der Spur halten, aber die Reifenteile schlagen an das Seitenteil und beschädigt es stark. Schaden über 6000€. Karin U. fahrt auf der Landstrasse als plötzlich eine Spurstange bricht. Diese zerschlägt unter dem Wagen Bereiche des Unterbodens und des Auspuffs. Der Hersteller ersetzt auf Kulanz nur einen Teil, da der Wagen schon weit über 100.000km gelaufen hatte. Sie bleibt auf rund 2000€ Schaden sitzen. Alle diese Fälle sind nicht über die normale Vollkaskoversicherung versichert. Warum? In den Vertragsbedingungen findet man auch Ausschlüsse. Und Schäden, die durch Bremsvorgänge, Bruch von Teilen oder durch den Betrieb verursacht werden, sind ausgeschlossen. Man kann so etwas versichern in dem man einen Zusatzbaustein mit abschließt, die sogenannte Brems-, Betriebs- und Bruchschadendeckung. Mit diesem Baustein, den ich nur empfehlen kann, sind solche Schäden abgedeckt. Leider stellen wir immer wieder fest, das solche Dinge in Beratungen nur selten angeboten werden. Besonders in den Vergleichssportalen im Internet, wird auf so etwas nicht hingewiesen, wir haben zumindest bisher keinen Anbieter gefunden, der auch diese Problematik deutlich hinweist.

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Ein Papierschaden ist nicht versichert, da er im Bereich der Vertragserfüllung liegt

Immer wieder taucht die Frage auf: Wo beginnt und wo endet der Versicherungsschutz? Das lässt sich natürlich nur im Einzelfall klären. Ein wichtiger allgemeiner Punkt ist jedoch die grundsätzliche Regelung [] The post Ein “Papierschaden” ist nicht versich

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Innenarchitekt liefert auch Möbel versichert?

die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Innenarchitekten schließt den Versicherungsschutz für Baumängel an einem Objekt vollständig aus, wenn der Planer für das Objekt das er plant / bauüberwacht auch Einrichtungsgegenstände liefert. [] The

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Planungsfehler wird in LPH 5 entdeckt, Fachplaner muss umplanen versichert?

Sie sind mit der LPH 5 beauftragt als Architekt, Sie machen einen Planungsfehler, dieser Fehler wird entdeckt und Sie korrigieren diesen in Ihrer Planung. Es werden Ihnen gegenüber jedoch die Kosten [] The post Planungsfehler wird in LPH 5 entdeckt, Fachp

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Schlichtungsklausel im Architektenvertrag versichert? diese Frage kommt aktuell immer wieder auf

Die Grundaussage der Versicherer zu Schlichtungsklauseln ist: Diese Klausel kann nicht mitversichert werden.  In keinem Bedingungswerke ist eine Schlichtung mitversichert oder gedeckt Schiedsgerichtsverfahren unter bestimmten Umständen ja, Schlichtung (w

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zweischneidig: Inhaber/ Partner der GbR oder Berufsgesellschaft ist auch als Einzelarchitekt tätig

Versichert ist die GbR, die PartmbB oder Ges. v. Arch. mbH ist dann auch der Auftrag versichert den ein Partner/ Inhaber als Einzelarchitekt annimmt? Wenn der Versicherungsnehmer eine GbR [] The post zweischneidig: Inhaber/ Partner der GbR oder Berufsges

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