Versicherungsmakler für Gewerbe und Privatmandate
Der unbekannte und unterschätzte Risikobereich Bei der Erstellung von Risikoanalysen stellen wir sehr oft fest, dass die Frage nach Risiken aus Vertrag und AGB weitgehend unbekannt ist.
Grundlagen und Lösungen Am 5.8 2009 trat das "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" (VorsstAG) in Kraft. In § 93 Abs. 2 AktG findet man folgenden Passus:
Besonderheiten in der KFZ Versicherung: Brems-, Betriebs- und Bruchschäden Viele Autofahrer haben eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, um Schäden, für die kein Verursacher herangezogen werden