Überhöhte Krankenkassenbeiträge für Selbstständige haben ein Ende

Selbstständigen, die ihre Einkommensnachweise verspätet vorlegten, drohten in der gesetzlichen Krankenversicherung bisher hohe Nachzahlungsforderungen. Eine Gesetzesänderung lockert die Fristenregelung und legt fest, dass die Krankenkassen nachgereichte Steuerbescheide berücksichtigen müssen. Der Bundesrat muss dem Beschluss am 24. November 2023 noch zustimmen. Wenn die Krankenversicherung Nachzahlungsforderungen in vierstelliger Höhe stellt, fällt man als Versicherter aus allen Wolken. Eine solche Situation erlebten viele Selbstständige, deren Einkommensnachweise und Steuerbescheide nicht fristgerecht auf dem Schreibtisch der Krankenkasse gelandet sind. Für das Versäumnis berechnete die gesetzliche Krankenversicherung mit Verweis auf § 240 im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) den höchsten Beitragssatz. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg konnte dies Forderungen von mehr als 8.000 Euro pro Jahr bedeuten. Selbstständige mit geringem Einkommen können diese Zahlung nicht stemmen, ohne Schulden zu machen. Zudem wird ihr Krankenversicherungsschutz durch die ausbleibenden Beitragszahlungen verringert. Verbraucherschützer forderten daher eine Prüfung des Gesetzes – mit Erfolg! Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hatte im Oktober eine Änderung des § 240 im SGB V beschlossen. Demnach können Krankenkassen nicht mehr so schnell und unerbittlich den höchsten Beitragssatz fordern. Nun ist noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich, die voraussichtlich am 24. November 2023 erfolgen wird. Krankenkassen werden eingeschränkt: Ohne Steuerbescheid kein Höchstbeitrag Bisher lief es so, dass freiwillig Versicherte drei Jahre Zeit haben, um ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Anhand dieser Dokumente berechnet die Krankenkasse den Beitrag aus, den sie zahlen müssen. Bei Versäumnis dieser Frist stellten die Kassen den höchsten Beitragssatz in Rechnung. Für 2023 liegt Höchstbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung bei fast 1.000 Euro pro Monat. Das Fatale an dieser Situation: Nachgereichte Unterlagen über die Einkommensverhältnisse wurden nicht berücksichtigt. Drei Jahre erscheinen als langer Zeitraum. Dennoch gab es laut Bericht der Verbraucherzentralen Fälle, in denen Selbstständigen der Steuerbescheid für das betreffende Jahr noch nicht vorlag. Die zukünftige Regelung ist verbraucherfreundlicher: Die Krankenkassen dürfen nicht mehr den maximalen Beitrag fordern, wenn das Finanzamt noch keinen Steuerbescheid ausgestellt hat. Die Kassen müssen die Versicherten über die Beitragsberechnung informieren. Diese haben dann zwölf Monate Zeit, eine Neufestsetzung des monatlichen Kassenbeitrages zu beantragen. Dann müssen die Versicherer die nachträglich vorgelegten Einkommensnachweise akzeptieren. Änderungen auch rückwirkend gültig: Zu viel bezahlte Beiträge zurückfordern Besonders erfreulich ist aus Sicht der Verbraucherschützer, dass die geplanten Änderungen nicht nur für die aktuellen Fälle gelten sollen, die das Jahr 2020 betreffen. Laut dem neuen Paragrafen 423 des SGB V können Selbstständige auch für die Jahre 2018 und 2019 eine Neuberechnung der Beiträge entsprechend des Einkommens verlangen und zu viel bezahlte Beiträge zurückfordern. Zum Hintergrund: Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen. Selbstständige zahlen dazu zunächst einen vorläufigen Beitrag und reichen später ihre Einkommensnachweise des Jahres ein. Je nachdem, wie gut das Geschäft lief und wie hoch die Einkünfte waren, gibt es eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung. The post Überhöhte Krankenkassenbeiträge für Selbstständige haben ein Ende appeared first on Finanzen.de.

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