Unbekannte Fakten: Impfstoffe und Abtreibung

Quelle: cogforlife.org (Children of God For Life), cogforlife.org/germany/ „We are children of God and those who know God listen to us; those who are not of God refuse to listen to us.  This is how we can tell the spirit of truth from the spirit of falsehood.” (1 John 4,5-6) „Wir sind Kinder Gottes, und diejenigen, die Gott kennen, hören uns zu; diejenigen, die nicht von Gott sind, weigern sich, uns zuzuhören.  So können wir den Geist der Wahrheit vom Geist der Lüge unterscheiden.“ (1. Johannes 4,5-6) Während die Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland zur Zeit noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion ist, bleibt der ethisch bedenkliche Hintergrund von Arzneimitteln, für deren Produktion fetale Zelllinien abgetriebener Kinder verwendet werden, unbeachtet. Bereits seit den 60er Jahren werden diese Zelllinien für die Herstellung von Aktiv-Impfstoffen vermarktet. Nachdem in den 80er Jahren der hessische Landtagsabgeordnete Roland Rösler und andere[i] dem „Handel mit ungeborenem Leben“ nachspürten und Aufmerksamkeit erregten, ist das Thema in Deutschland schnell wieder in Vergessenheit geraten. Langjähriger Streit in den USA Der Anstoß zu einer erneuten Diskussion kommt von der amerikanischen Lebensrechtsorganisationen „Children of God for Life“. Von ihr stammen konkrete Hinweise auf die ethisch bedenklichen Impfstoffe, um die in den USA seit vielen Jahren eine Auseinandersetzung läuft. Derzeit werden alle Impfstoffe gegen das COVID-19-Virus, die verteilt werden, mit Zelllinien hergestellt und/oder getestet, die von einem abgetriebenen Kind stammen. Das ist höchst bedauerlich. Die Kirche hat gesagt, dass jeder Mensch/jede Familie eine kluge Entscheidung mit einem informierten Gewissen treffen und das tun muss, was das Beste für sie, ihre Familie und ihre Gemeinschaft ist. Die moralische Pflicht, eine solche passive materielle Zusammenarbeit zu vermeiden, ist nicht zwingend, wenn eine ernsthafte Gefahr besteht, wie z. B. die ansonsten unkontrollierbare Ausbreitung eines schweren pathologischen Erregers[3] – in diesem Fall die pandemische Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus, das Covid-19 verursacht. (Anmerkung der Glaubenskongregation) Wir sind daher verpflichtet, die Verwendung von Impfstoffen zu vermeiden, die auf abgetriebenen fötalen Zelllinien beruhen, es sei denn, wir sind in großer Gefahr. Die Kirche sagt, dass wir eine moralische Pflicht haben, die Zusammenarbeit mit dem Bösen, wie fern es auch sein mag, als Standardbedingung zu vermeiden. Es ist moralisch nur dann zulässig, sich impfen zu lassen, wenn man es braucht. So oder so, wir alle sollten auch daran arbeiten, die Kultur zu ändern, die uns in diese Ecke zurückgedrängt hat. Wir alle haben die Pflicht, uns der Verwendung von abgetriebenen Kindern in der biomedizinischen Forschung wirksam zu widersetzen. Das ist die Mission von Children of God for Life.[ii]  Folgende Impfstoffe neben denen für Röteln werden auch unter Verwendung von humanen Zelllinien hergestellt, die von abgetriebenen Föten stammen: – zwei Impfstoffe gegen Hepatitis A, einer davon hergestellt von Merck (VAQTA), der andere produziert von GlaxoSmithKline (HAVRIX); beide werden mit Hilfe von MRC-5 hergestellt; – ein Impfstoff gegen Windpocken, VarivaxÒ, hergestellt von Merck mit Hilfe von WI-38 und MRC-5; – ein Impfstoff gegen Polyomyelitis, der inaktivierte Polioimpfstoff PoliovaxÒ (Aventis-Pasteur, Frankreich) hergestellt mit MRC-5; – ein Impfstoff gegen Tollwut, ImovaxÒ, produziert von Aventis Pasteur, gewonnen mit Hilfe der infizierten humanen diploiden Zellen MRC-5; – ein noch in der Prüfung befindlicher Impfstoff gegen Pocken AC AM 1000, hergestellt von Acambis mit Hilfe von MRC-5. Stellungnahme zu mit diesen Impfstoffen verbundenen ethischen Problemen Vom Gesichtspunkt der Prävention von viralen Erkrankungen, wie Röteln, Mumps, Masern, Windpocken und Hepatitis A aus ist klar, dass die Herstellung von effektiven Impfstoffen im Kampf gegen diese Krankheiten genauso wie ihre Anwendung bis zum Punkt der Ausrottung mittels einer obligatorischen Impfung aller gefährdeten Personen zweifellos einen „Meilenstein“ im weltlichen Kampf des Menschen gegen infektiöse und ansteckende Krankheiten darstellt. Da jedoch diese Impfstoffe aus Viren hergestellt werden, die von Geweben von Föten stammen, die infiziert waren und vorsätzlich abgetrieben wurden, und die Viren anschließend abgeschwächt und in menschlichen Zellen gezüchtet wurden, die ebenfalls von Abtreibungen stammen, werfen sie ethische Probleme auf. Die Notwendigkeit moralischer Überlegung in dieser Sache ergibt sich hauptsächlich durch die Verbindung zwischen den oben erwähnten Impfstoffen und den Abtreibungen, durch die das für die Herstellung der Impfstoffe nötige biologische Material gewonnen wurde. Wenn eine Person jede Form von Abtreibung ablehnt, würde sie sich nicht selbst widersprechen, wenn sie die Anwendung solcher Impfstoffe bei ihren Kindern erlauben würde? Wäre es nicht eine wahre (und verbotene) Mitwirkung am Bösen, selbst wenn dieses Böse vierzig Jahre zuvor ausgeführt wurde? Bevor wir diesen speziellen Fall weiter betrachten, müssen wir uns kurz die in der klassischen Morallehre geltenden Prinzipien ins Gedächtnis rufen, die das Problem der Mitwirkung am Bösen betreffen. Es ist ein Problem, das sich jedes Mal ergibt, wenn jemand einen Zusammenhang zwischen seiner eigenen Tat und einer moralisch schlechten, von anderen Personen ausgeführten Tat verspürt.   Das Prinzip der erlaubten Mitwirkung am Bösen Die erste fundamentale Unterscheidung, die getroffen werden muss, ist jene zwischen formeller und materieller Mitwirkung. Formelle Mitwirkung besteht dann, wenn jemand an der unmoralischen Tat einer anderen Person mitwirkt und deren böse Absicht teilt. Wenn andererseits jemand an der unmoralischen Handlung eines anderen mitwirkt, ohne dessen schlechte Absicht zu teilen, handelt es sich um einen Fall der materiellen Mitwirkung. Materielle Mitwirkung kann weiter eingeteilt werden in Kategorien der unmittelbaren (direkten) und der mittelbaren (indirekten) Mitwirkung, abhängig davon, ob die Mitwirkung in der Ausführung der sündhaften Tat an sich liegt oder ob der Handelnde die unmoralische Handlung möglich macht, z. B. durch Bereitstellen von Instrumenten oder Produkten. Außerdem können Formen der näheren und der entfernten Mitwirkung unterschieden werden, abhängig von der „Entfernung“ (im Sinn des zeitlichen Abstands oder des materiellen Zusammenhangs) zwischen dem Akt der Mitwirkung und der von einer anderen Person begangenen sündhaften Handlung. Unmittelbare materielle Mitwirkung ist immer eine nähere, während die mittelbare materielle Mitwirkung entweder eine nähere oder eine entfernte Mitwirkung sein kann. Formelle Mitwirkung ist immer moralisch unerlaubt, weil sie eine Form der direkten und absichtlichen Teilnahme an der bösen Handlung einer anderen Person darstellt.  Materielle Mitwirkung kann manchmal unerlaubt sein (abhängig von den Bedingungen des „doppelten Effektes“ oder der „indirekten freiwilligen“ Handlung), wenn aber die unmittelbare materielle Mitwirkung schwere Angriffe auf das menschliche Leben betrifft, muss sie wegen der bedeutenden Natur des in Frage gestellten Wertes immer als unerlaubt angesehen werden. Eine weitere Unterscheidung, die in der klassischen Morallehre gemacht wird, ist jene zwischen aktiver (oder positiver) und passiver (oder negativer) Mitwirkung am Bösen. Erstere bezieht sich auf die Durchführung eines Aktes der Mitwirkung an einer sündhaften Handlung, die von einer anderen Person ausgeführt wird, letztere bezieht sich auf die Unterlassung eines Aktes der Verurteilung oder Verhinderung einer bösen Handlung einer anderen Person, insofern dazu eine moralische Verpflichtung besteht. Passive Mitwirkung kann sowohl eine formelle oder materielle, eine unmittelbare oder mittelbare, eine nähere oder entfernte sein. Offensichtlich muss jede Art der passiven formellen Mitwirkung als unerlaubt angesehen werden, aber selbst die passive materielle Mitwirkung sollte vermieden werden, obwohl (von vielen Autoren) zugegeben wird, dass in Fällen, wo es überaus schwer wäre, so zu handeln, keine strenge Verpflichtung besteht. Anwendung auf die Verwendung von Impfstoffen, die mit Hilfe der Zellen von abgetriebenen Föten hergestellt werden In dem speziellen zu untersuchenden Fall, gibt es drei Kategorien von Menschen, die in die Mitwirkung am Bösen verwickelt sind. Böses, das offensichtlich durch die von anderen ausgeführte Abtreibung verkörpert ist: a) jene, die die Impfstoffe herstellen unter Nutzung der aus Abtreibungen stammenden menschlichen Zelllinien, b) jene die an dem Vertrieb solcher Impfstoffe beteiligt sind, c) jene, die diese aus gesundheitlichen Gründen nutzen.   Moralisch unerlaubt ist jede Form der formellen Mitwirkung (die böse Absicht teilend) an der Tat jener, die die Abtreibung durchgeführt haben, durch die die Gewinnung fetalen Gewebes ermöglicht wurde, das für die Herstellung der Impfstoffe gebraucht wird. Deshalb beteiligt sich jeder – egal zu welcher obengenannten Kategorie er gehört – der in gewisser Weise kooperiert, indem er die Absicht teilt, eine Abtreibung mit dem Ziel der Herstellung der oben erwähnten Impfstoffe durchzuführen, tatsächlich an demselben moralisch Bösen wie die Person, die die Abtreibung vorgenommen hat. Eine solche Beteiligung läge auch vor in dem Fall, wo jemand, die Absicht der Abtreibung teilend, es unterlässt, die unerlaubte Handlung zu verurteilen oder zu kritisieren, obwohl er die moralische Pflicht dazu hätte (passive formelle Mitwirkung). Anmerkung: Private, nicht autorisierte Übersetzung, Garantie für Richtigkeit wird nicht übernommen, Haftung jeder Art wird ausgeschlossen.[iii] Englische Version: „Moral Reflections On Vaccines Prepared From Cells Derived From Aborted Human Foetuses“ unter cogforlife.org Pflicht zum Widerstand Da die Anwendung dieser Impfstoffe zumindest eine „entfernte indirekte passive materielle Mitwirkung“ bedeutet, ist es Pflicht der Gläubigen und der „Bürger mit einem wachen Gewissen“, so die „Päpstliche Akademie für das Leben“, Widerstand zu leisten. Sie haben das Recht, aus Gewissensgründen die Impfung mit solchen Impfstoffen abzulehnen und so ein Zeichen gegen die zunehmenden „Angriffe auf das Leben“ und die diesen zugrundeliegende „Kultur des Todes“ zu setzen. Wenn es ohne Gesundheitsgefährdung des Einzelnen oder der Bevölkerung möglich ist, sollen deshalb Impfungen mit moralisch bedenklichen Impfstoffen vermieden werden. Wenn jedoch eine beträchtliche Gesundheitsgefahr besteht, können solche Impfstoffe, für die es keine Alternativen gibt, einstweilig verwendet werden. Die Zulässigkeit der Anwendung in diesem Ausnahmefall darf jedoch nicht als eine Proklamation der Zulässigkeit ihrer Herstellung, des Vertriebs und der Anwendung ausgelegt werden. Auf jeden Fall besteht „die moralische Verpflichtung, alle legalen Mittel einzusetzen, um der pharmazeutischen Industrie, die bedenkenlos und unmoralisch handelt, das Leben schwer zu machen“, so die „Päpstliche Akademie für das Leben“. Mit allen Mitteln, z. B. durch schriftliche Eingaben, durch den Einsatz verschiedener Organisationen und über die Massenmedien soll Druck ausgeübt werden – auch auf staatliche Zulassungs- und Gesundheitsbehörden, die eine besonders schwere Verantwortung haben, wenn sie die Anwendung solcher Impfstoffe erlauben. Die Studie schließt mit der Forderung, dass die moralische Nötigung der Eltern, die gezwungen werden gegen ihr Gewissen zu handeln oder unter Umständen die Gesundheit ihrer Kinder und der Bevölkerung als Ganzes zu gefährden, sobald wie möglich beseitigt werden muss. Aufklärung durch Kennzeichnung Die Studie der „Päpstlichen Akademie für das Leben“ wurde von der Leiterin von „Children of God for Life“, Debi Vinnedge, begrüßt. In einem den Kongressabgeordneten vorgelegten „Fair Labeling and Informed Consent Act (FLICA)“ verlangt sie außerdem die volle Kennzeichnung der Impfstoffe.[iv] Pharmazeutische Firmen sollen angeben, wenn sie aus Abtreibungen stammende menschliche fetale oder embryonale Zelllinien bei der Herstellung ihrer Produkte verwenden oder nicht. Der Verbraucher könnte dann eine informierte Entscheidung treffen (ähnlich wie bei tierversuchs- und gentechnikfreien Produkten). Dadurch würde sich vermutlich auch der jetzige Status quo einer stillschweigenden Akzeptanz dieser Impfstoffe durch eine uninformierte Öffentlichkeit ändern. Umstrittene Impfstoffe in Deutschland In Deutschland werden die Hepatitis A-, Röteln- und Windpocken-Impfstoffe mit Hilfe von ethisch bedenklichen humanen fetalen Zelllinien hergestellt. Beim Tollwutimpfstoff besteht die Möglichkeit, zwischen einem mit humanen fetalen Zellen hergestellten und einem mittels Hühnergewebe hergestellten Impfstoff zu wählen. Ohne Nutzung humaner fetaler Zellen erfolgt die Produktion von FSME-, Gelbfieber-, Masern-, und Mumps-Impfstoffen mit Hilfe von Hühnerfibroblasten und von Polio-Impfstoffen mit Hilfe von Affennierenzellen. Für Grippe-Impfstoffe werden bebrütete Hühnereier verwendet und bei der Gewinnung der Impfstoffe gegen Hepatitis B kommen gentechnisch modifizierte Hefezellen zum Einsatz. Nicht unter die ethische Problematik fallen Impfstoffe gegen bakterielle Erkrankungen, wie Diphtherie oder Tetanus. Für ihre Herstellung reichen einfache Kulturmedien aus. Quellenangaben[i] Roland Rösler: Rohstoff Mensch, 1989; Samuel Stutz: Embryohandel, 1988; Claude Jacquinot/Jacques Delaye: Handel mit ungeborenem Leben, 1985[ii] Zusammenfassung der Covid-19 Impfstoffe (cogforlife.org/guidance)[iii] Päpstliche Akademie für das Leben:Moralische Überlegungen zu Impfstoffen, für deren Produktion Zellen von abgetriebenen Föten verwendet werden (cogforlife.org/vatican-response-german/)[iv] Fair Labeling and Informed Consent Act (cogforlife.org/fair-labeling-and-informed-consent-act/)

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