Unharmonischer Geschlechtsverkehr ist kein Reisemangel

Hier noch eine Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Mönchengladbach zum Schmunzeln: Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Paar buchte für sich bei einem Reiseunternehmen eine Reise nach Menorca. Das Paar buchte ein Doppelzimmer mit Doppelbett. Doch in dem gebuchten Zimmer befand sich kein Doppelbett. Stattdessen war das Zimmer lediglich mit zwei Einzelbetten ausgestattet. Das Paar verklagte schließlich den Reiseveranstalter. Nach dem Vortrag der Kläger sei ein harmonischer Geschlechtsakt nicht möglich gewesen, weil es kein Doppelbett gab. Weiterhin seinen die Einzelbetten auf den Fliesen ständig in der Mitte auseinander gegangen, so dass kein harmonischer Intimverkehr möglich gewesen sei. Dies habe den Erholungswert der Reise erheblich geschmälert und die erhoffte Entspannung und Harmonie mit seiner Freuindin sei während des ganzen Urlaubs nicht möglich gewesen. Mehr noch, dies habe bei ihm und seiner Freundin zu Ärger und Frustration geführt. Das Paar verlangte Schadensersatz vom Reiseveranstalter. Ist eine Reise mangelhaft, so hat der Reisende grundsätzlich Anspruch auf Minderung des Reisepreises § 651 d BGB, Anspruch auf Schadensersatz § 651 f BGB oder Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit § 651 f Abs. 2 BGB. Die Entscheidung des Gerichts: Das Gericht bewies allerdings Sachverstand. Es führte aus: Der Kläger habe nicht näher dargelegt, welche Beischlafgewohnheiten das Paar habe und inwiefern dies miteinander verbundene Doppelbetten voraussetze. Darauf komme es aber nicht an, sondern ob die Betten für einen durschnittlichen Reisenden ungeeignet waren. Dies sei nicht der Fall gewesen. Ein fehlendes Doppelbett begründe keinen Reisemangel, denn ein Reisemangel liegt nicht vor, wenn der Mangel leicht abgestellt werden kann. Das Paar hätte die Betten leicht zusammenstellen können und so das erhoffte Beischlaferlebnis vollführen können. Wenn ein Mangel leicht abgestellt werden kann, dann ist dies dem Reisenden zuzumuten. Der Anwalt der Kläger legte ein Foto vor. Es war zu erkennen, dass die Betten auf einem Metallrahmen standen und leicht durch eine Schnur verbunden werden konnten. Der Kläger hätte hierfür auch seinen Hosengürtel verwenden können, diesen hätte er im betreffenden Augenblick sicher nicht benötigt.

zum Artikel gehen

Sonntag, 14.04.2024 kein Schautag!

Da wir kommenden Samstag unsere Saisoneröffnung haben, findet kommenden Sonntag, den 14.04.2024, kein Schautag statt! Also, wir sehen uns am Samstag, 10:00 - 18:00 Uhr !! Wir freuen uns auf euch! Der Beitrag Sonntag, 14.04.2024 kein Schautag! erschien zue

zum Artikel gehen

Corona: Kein Kurzarbeitergeld für Ärzte und Kliniken?!

Wer als Arzt, Zahnarzt oder Klinik Anspruch auf Covid19-Ausgleichszahlungen hat, kann für seine Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld beantragen.

zum Artikel gehen

Keinen Ärger mit der Leiche

Es existiert kein Grab, kein Stein, kein irdischer Ort – nichts, das uns half, je helfen würde, ihrer zu gedenken. Übrig blieben ein paar Bilder – verschwommene Fetzen glücklicher Kindheitsepisoden, Sommerurlaube im Paradies, unbändiges Freisein in der Na

zum Artikel gehen

10 Gründe, warum man kein Fleisch essen sollte

Die Entscheidung, Fleischkonsum zu reduzieren oder auf pflanzliche Ernährung umzusteigen, gewinnt angesichts ökologischer, ethischer und gesundheitlicher Bedenken zunehmend an Bedeutung. Diese Debatte reflektiert die Suche nach nachhaltigeren und ganzheit

zum Artikel gehen

Aufruf zum Gießen der Stadtbäume in Bad Krozingen

Sommer, Sonne und kein Regen in Sicht - Die langanhaltende Trockenheit macht mittlerweile auch den vielen Bäumen im öffentlichen Straßenraum und auf den städtischen Grünflächen zu schaffen. Gerade junge Bäume, die noch kein weit verzweigtes Wurzelwerk ent

zum Artikel gehen