Corona: Kein Kurzarbeitergeld für Ärzte und Kliniken?!

Wer als Arzt, Zahnarzt oder Klinik Anspruch auf Covid19-Ausgleichszahlungen hat, kann für seine Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld beantragen.

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Corona: Kurzarbeitergeld auch für Ärzte und Zahnärzte

Durch Weisung vom 7. Mai 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit klargestellt, dass Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, nicht jedoch Krankenhäuser.

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Kurzarbeitergeld

Bundesregierung verlängert erleichterte Zugangsregelungen

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Arbeitszimmer in Corona-Zeiten

Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.

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Corona: Rückzahlung von Vorauszahlungen 2019 und Umsatzsteuersenkung für Gastronomiebetriebe

Die Koalitionspartner haben am 22. April 2020 weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.

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