Der Koalitionsausschuss hat eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
Wer als Arzt, Zahnarzt oder Klinik Anspruch auf Covid19-Ausgleichszahlungen hat, kann für seine Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld beantragen.
zum Artikel gehenDurch Weisung vom 7. Mai 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit klargestellt, dass Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, nicht jedoch Krankenhäuser.
zum Artikel gehenDie Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) erneut verlängert und zwar bis zum 31. März 2021. Der Antrag auf Novemberhilfe (Fördermonat November 2020) kann bis zum 30. April 2021
zum Artikel gehenDer Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 17.4.2023 mehrheitlich (16 zu 7) die Antragstellung auf Erklärung der Stadt Bad Krozingen zur Großen Kreisstadt zum 1. Januar 2025 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die formale Antragstellung s
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