Bundesregierung verlängert erleichterte Zugangsregelungen
Wer als Arzt, Zahnarzt oder Klinik Anspruch auf Covid19-Ausgleichszahlungen hat, kann für seine Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld beantragen.
zum Artikel gehenDurch Weisung vom 7. Mai 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit klargestellt, dass Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, nicht jedoch Krankenhäuser.
zum Artikel gehenDer Koalitionsausschuss hat eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
zum Artikel gehenDurch die Schutzmaßnahmen gegen die Corona Pandemie müssen viele mittelständische Betriebe um ihre Existenz bangen. Zum Schutz der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung in einem Eilverfahren viele Corona Hilfen für Unternehmen, Solo-Selbstständige,
zum Artikel gehenBei seinem Besuch im OEZ erklärt Bernhard Loos, wie er die Unternehmen vor Ort unterstützen möchte. Es sind solche Termine wie der Rundgang im Olympia-Einkaufszentrum letzte Woche, die für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Loos (
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