Corona: Kurzarbeitergeld auch für Ärzte und Zahnärzte

Durch Weisung vom 7. Mai 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit klargestellt, dass Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, nicht jedoch Krankenhäuser.

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Corona: Kein Kurzarbeitergeld für Ärzte und Kliniken?!

Wer als Arzt, Zahnarzt oder Klinik Anspruch auf Covid19-Ausgleichszahlungen hat, kann für seine Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld beantragen.

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Kurzarbeitergeld

Bundesregierung verlängert erleichterte Zugangsregelungen

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Corona-Hilfen – Aktuelle Antragsfristen

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) erneut verlängert und zwar bis zum 31. März 2021. Der Antrag auf Novemberhilfe (Fördermonat November 2020) kann bis zum 30. April 2021

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