Unterhalt 2019

Tabellen zum Unterhalt Der Unterhalt für minderjährige Kinder hat sich um  01. Januar 2019  erhöht und die aktuelle Tabelle des OLG Dresden finden Sie hier. Die Beträge entsprechen der sogen. Düsseldorfer Tabelle. Die Unterhaltsleitlinien als  eine der Grundlagen zur Berechnung haben sich seit dem 01.01.2018 nicht geändert. In den Leitlinien ist festgeschrieben, welche Zahlungsverpflichtungen o.ä. das unterhaltsrelevante Einkommen mindern kann. Dort findet man auch Angaben zum Selbstbehalt bei den unterschiedlichen Unterhaltsansprüchen. Die Höhe des Selbstbehaltes hängt davon  ab, wem man zum Unterhalt verpflichtet ist. Bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern ist er geringen als bei Verpflichtungen zum Elternunterhalt. Allgemeines zum Unterhalt Die Höhe des Unterhaltes ist u.a. abhängig vom Alter der Kinder, von der Einkommenshöhe und von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder. Bei volljährigen Kindern in einer Ausbildung findet das eigene bereinigte Netto-Einkommen des Kindes Anrechnung auf den Unterhalt. Die Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder berechnen sich, anders als bei minderjährigen Kindern, nach dem Einkommen beider Elternteile. Dabei ist es unbeachtlich wo das Kind lebt. Zum 01.07.2019 ändern sich die Beträge des Kindergeldes und das findet dann Beachtung bei den Zahlbeträgen. Denn von den Beträgen der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) wird das hälftige Kindergeld abgezogen. Der Zahlbetrag wird damit um die Hälfte der Kindergelderhöhung geringer.  Das heißt beim 1. und 2. Kind vermindert sich der Zahlbetrag um 5,00 €. Der Unterhalt nach der Einkommensgruppe 1 stellt den sogen. Mindestunterhalt dar. Um diesen nicht zahlen zu können, muss der Unterhaltsschuldner nachvollziehbar darlegen, weshalb er nicht in der Lage ist den Betrag zu leisten, hier werden von den Familiengerichten hohe Anforderungen gestellt. Wenn der Unterhaltsschuldner keinen Unterhalt leistet oder nur sehr geringen Unterhalt, kann der betreuende Elternteil für das Kind beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Fragen Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung und Kontakt können Sie hierüber  aufnehmen. Rechtsanwältin Simone Sperling ist Fachanwalt für Familienrecht und besitzt somit gute Kenntnisse auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts als Teilgebiet des Familienrechts. Anwaltskanzlei Simone Sperling Enderstr. 59 01277 Dresden 0351 26969394 E-Mail: info @ anwaltskanzlei-sperling.de Der Beitrag Unterhalt 2019 erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Sperling.

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