Auch für das Jahr 2022 gibt es eine neue Unterhaltstabelle. Die Beträge, welche als Unterhalt gezahlt werden müssen, haben sich minimal erhöht. Neu ist in der Unterhaltstabelle, dass die Tabelle um weitere Einkommensgruppen im oberen Bereich erweitert wurde. Von den Tabellenbeträgen ist das das hälftige Kindergeld abzuziehen. Das gilt, wenn das Kindergeld an den betreuenden Elternteil gezahlt wird. Bei Fragen nehmen Sie für eine Beratung Kontakt mit uns auf. Die aktuelle Tabelle finden Sie hier: https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltstabelle_2022.pdf Weitere Details zum Unterhalt finden Sie in den Leitlinien hier: https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_2022.pdf Fachanwalt für Familinerecht Dresden Der Beitrag Unterhalt 2022 – Neu erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Sperling.
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